Hauptversammlung der aovo Touristik Aktiengesellschaft am 21.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat zwar nicht ganz das auf der letzten Hauptversammlung prognostizierte Ergebnis einer schwarzen Null erreicht, aber die Folgen der Finanzkrise für das Tourismusgeschäft nicht zu groß werden lassen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich hat der AR seine Aufgaben, der Beratung und Überwachung der aovo, vernünftig erledigt
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die SME als Abschlussprüfer.
TOP 5
Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen diese vom ARUG ausgelösten Satzungsänderungen.
Zu der am 12. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der am 21. Juni 2010 stattfindenden 4. öffentliche Hauptversammlung der aovo Touristik Aktiengesellschaft haben die Aktionäre Web Holding Aktiengesellschaft und die Arabella Hospitality Group GmbH & Co. KG gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz die Bekanntmachung der folgenden Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung verlangt:
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung
Ablehnung
Begründung: Die Kapitalerhöhung mit anschließendem Kapitalschnitt dient einzig dazu, die Kapitalrücklage auszuschütten und nimmt der aovo damit den größten Wettbewerbsvorteil, nämlich die für Touristik-Unternehmen ordentliche Kapitalausstattung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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