Hauptversammlung der Koenig und Bauer AG am 17.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach §
289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2009, des
gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4
HGB) der Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2009 und
des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig
& Bauer AG für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die gravierenden Marktveränderungen der Druckbranche und den notwendigen Handlungsbedarf im Konzern erkannt und entsprechend gehandelt. Es spricht für die persönliche Größe des ehemaligen Stelleninhabers, nach vielen Jahren der Unternehmenszugehörigkeit, der familiären Verbundenheit und finanziellen Beteiligung, den Weg frei zu machen für eine starke durchgreifende Maßnahmen. Das Ergebnis einer in weiten Bereichen wenig öffentlichkeitswirksamen starken Hand in der Umsetzung der notwendigen, wenn auch schmerzhaften Schritte führt zu sichtbaren Ergebnissen. Die Erhaltung des Unternehmens, wenn auch auf einem kleineren Umsatzniveau, ist im abgelaufenen Geschäftsjahr erkennbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat entschlossen gehandelt und unter Beweis gestellt, dass die Neuausrichtung des Konzerns eine Notwendigkeit allererster Priorität ist. Er hat damit nicht nur seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie seine Kontrollfunktion im Rahmen der pflichtgemäßen Überwachung wahrgenommen, sondern darüber hinaus den Vorstand auch bei den schwierigen Maßnahmen in jeder Hinsicht ermutigt und unterstützt.
Top 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger zustimmen und begrüßt explizit die Bereitschaft, einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorzunehmen. Damit setzt die Gesellschaft Zeichen, um bei allzugroßer Routine eines jahrelangen Prüfers - auch bei wechselnden Prüfungsteams - eventuelle Gegebenheiten nicht ausreichend zu hinterfragen oder sogar zu übersehen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Änderung des § 11 der Satzung der Koenig & Bauer AG
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich ist gegen eine angemessene Anpassung der AR-Vergütung auch von Seiten der SdK nichts einzuwenden. Die vorgeschlagene Vergütung erscheint jedoch der SdK in der wirtschaftlichen Krise als nicht angemessen. Während im Geschäftsbericht geschrieben wird, dass der nachhaltige Aufschwung noch nicht in Sicht ist, wird versucht, mit diesem Tagesordnungspunkt die Aufsichtsratsbezüge zu vervierfachen. Dem kann die SdK nicht zustimmen, auch wenn die Maßnahmen gerade im abgelaufenen Geschäftsjahr sicher nicht immer einfach zu handhaben waren.
Top 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Anpassungen zum ARUG sind notwendig, da sie im wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben folgen und auch zur Beschleunigung und effizienteren Durchführung der Hauptversammlung im Sinne der Aktionäre beitragen.
Top 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur
Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Hierfür sieht die SdK keine Notwendigkeit, da die Gesellschaft die erwirtschafteten finanziellen Mittel besser für die Finanzierung des von ihr selbst angestrebten Wachstums bzw. den Aufbau eines weiteren Standbeines und auch zur Ausschüttung einer Dividende verwenden sollte. Die Aktionäre sind selber in der Lage, im Kapitalmarkt zu investieren. Daher erscheint ein Rückkauf von Aktien durch die Gesellschaft nicht zielführend.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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