Hauptversammlung der Kali-Chemie AG am 18.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009
nebst Lagebericht der Kali-Chemie Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 nebst Konzernlagebericht,
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009 und des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Sowohl im Konzern als auch in der AG wurden Verluste erwirtschaftet.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Der Alleinvorstand Herr Dr. Inkmann ist für die Verlustsituation der Gesellschaft verantwortlich und war zudem für die freien Aktionäre im abgelaufenen GJ kaum erreichbar.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Der Bericht des AR ist trotz anderslautender Zusage auf
der letzten HV nur wenig umfangreicher oder aussagekräftiger geworden,
die erhöhten Bezüge scheinen in diesem Kontext auf keinen Fall angemessen zu
sein.
TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Auch wenn die fachliche Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten von der SdK nicht abschließend beurteilt werden kann, erscheint zumindest deren Unabhängigkeit infolge der Nähe zum Hauptaktionär zweifelhaft. Die Interessen der Streubesitzaktionäre vertreten diese Herren augenscheinlich nicht.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Zustimmung
Begründung: Es scheint nichts gegen die Verpflichtung der Deloiutte&Touche als AP zu sprechen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Kali-Chemie AG auf die Solvay Kali-Chemie
Holding GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-out)
Ablehnung
Begründung: Die Solvay hat die KaliChemie unter dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag „ausgeräumt“ und zwingt jetzt den Streubesitzaktionären eine Barabfindung auf, die gerade einmal ein Drittel des damals gerichtlich
festgestellten Wertes einer KaliChemie-Aktie unter dem
Beherrschungsvertrag entspricht. Dieses wird die SdK nicht mittragen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|