Hauptversammlung der Indus Holding AG am 1.7.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die
Gesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5,
315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31.
Dezember 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Vorstellung der neuen Vorstandsvergütungsstruktur
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Indus wird von den Aktionären als Dividendenwert gesehen. Es wird der Jahresüberschuss des Konzerns nahezu in voller Höhe bzw. der verbleibende Bilanzgewinn aus dem Einzelabschluss ausgeschüttet. Rücklagen werden kaum gebildet. Trotz gleichzeitiger Bedenken aufgrund der niedrigen Konzerneigenkapitalquote von 26,5% wird dem Vorschlag zugestimmt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2009
Ablehnung
Begründung: Indus kann in 2009 trotz eines deutlichen geschäftlichen Einbruchs einen Jahresüberschuss ausweisen. Grund hierfür ist u.a. der Abbau von Beständen in Höhe von EUR 18 Mio. Wesentliche Abschreibungen aufgrund des Impairments wurden nicht vorgenommen. Insgesamt entsteht zunächst ein guter Eindruck.
Dem Vorstand der Indus AG mangelt es jedoch an Glaubwürdigkeit. So wird dem
Aktionär z.B. vermittelt, dass 2 Akquisitionen in 2010 getätigt wurden. Bei
der einen sogenannten Akquisition handelt es sich jedoch um den Erwerb
restlicher Anteile von 25% an der OBUK GmbH, die - nach Beurteilung mit
gesundem Menschenverstand - faktisch keine Neuakquisition ist. Siehe auch den
Aktionärsbrief im Q1 Bericht 2010, dort S. 6 + S. 7. Der
Minderheitserwerb wird umschrieben mit \"Indus übernimmt ... ...vollständige
Mehrheit an OBUK.\" Der Begriff der \"vollständigen Mehrheit\" ist eine
sprachliche Innovation.
Der Aktionär wird verdummt. Darüber hinaus ist zu vermuten, dass bereits mit dem
Mehrheitserwerb im Jahr 2006 eine Vereinbarung über die Übernahme der
restlichen Anteile getroffen wurde.
Dieses unglaubwürdige Kommunikationsverhalten hat die SdK in der
Vergangenheit an vielen Beispielen wiederholt bemängelt. Da es nicht
abgestellt wurde, hat sie eine Neubesetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands
gefordert.
Es besteht der Eindruck der manipulativen Kommunikation durch die Indus AG,
so dass gerade die Geschäftszahlen 2009 von dem Aktionär kritisch
hinterfragt werden müssen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat fördert, unterstützt oder toleriert das nach dem Eindruck der SdK manipulative und unglaubwürdige Geschäftsgebaren des Vorstands.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung sowie der Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Der Vorschlag wirkt bis in das Jahr 2015. Da die wirtschaftlichen
Verhältnisse bis dahin nicht zu überblicken sind und damit die
Sinnhaftigkeit eines solchen Vorschlags in Frage steht, ist der Beschluss
abzulehnen.
TOP 7
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Den Satzungsänderungen aufgrund des ARUG wäre grundsätzlich zuzustimmen.
Jedoch wird unter 6.16 auch eine Erhöhung der Grundvergütung des
Aufsichtsrats von EUR 10.000 auf EUR 30.000 und damit eine Verdreifachung
(!) vorgeschlagen. Neu hinzu kommt weiterhin ein Sitzungsentgelt von je EUR
3.000 (!). Darüber hinaus wird jährlich auch noch eine variable
dividendenabhängige Vergütung gewährt.
Die Leistungen des Aufsichtsrats stehen nicht im Einklang mit der
Geschäfts- wie auch Aktienkursentwicklung. Die operative Arbeit und die
Strategieentwicklung werden bei Indus bekanntlich durch die
Konzerntochtergesellschaften geleistet. Vorstand und Aufsichtsrat haben
lediglich eine richtungslenkende Kontrollfunktion. Der Vorschlag kommt daher
einer Selbstbedienung gleich. Er ist abzulehnen.
TOP 8
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
a) Enthaltung
Begründung: Herr Welcker ist als Unternehmer geeignet, die gebotene Kontrolle und strategische Beratung des Vorstands auszuüben.
b) Ablehnung
Begründung: Herr Hocker als Ersatzmitglied ist Aktionärsvertreter der DSW und soll das Vertrauen der Kleinaktionäre in Indus widerspiegeln. Das ist aber – siehe oben TOPs 4 + 5 – nicht vorhanden. Herr Ruwisch, CEO der Indus, ist zugleich im Kuratorium der DSW. Es bestehen wechselseitige Abhängigkeiten. Es führt zu der Frage, wer hier wen kontrolliert. Es fehlt die notwendige Distanz. Daher ist der Beschluss abzulehnen.
Ggf. ändert sich das Votum der SdK nach der Vorstellung der Kandidaten.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des Prüfers
für etwaige prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichts) für das
Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Der WP prüft bereits seit mehr als 10 Jahren. Von der SdK wird daher die Wahl eines anderen Abschlussprüfers empfohlen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|