Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.06.10



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Hauptversammlung der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft AG am 24.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, der Lageberichte für die Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Dem aktuellen Vorstand Herrn Elgeti und Herrn Sutter ist Entlastung zu erteilen, da nunmehr endlich ab dem 2. Halbjahr 2009 die Leerstandsquote drastisch abgebaut und die Organisation verbessert wurde. Ablehnung
Begründung: Dem ausgeschiedenen Vorstand ist die Entlastung zu verweigern

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Durch den Vorstandswechsel hat der Aufsichtsrat die Bau-Verein zu Hamburg AG wieder auf die richtige Spur gesetzt. Dieses war dringend notwendig.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Punkte, die gegen die Wiederwahl der Nörenberg Schröder GmbH als Abschlussprüfer sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung – Anpassungen an das ARUG

Zustimmung
Begründung: Die Satzung wird entsprechend den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

TOP 6
Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Aus der Tagesordnung ist die Erfahrung von Herrn Cramer im Wohnimmobilienmarkt nicht erkennbar. Dieses wird vom Aufsichtsrat aber im Vorwege geprüft worden sein.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Liquidität war in den vergangenen Jahren so eng, dass der Neubaubereich eingestellt wurde. Somit steht aus Sicht der Aktionäre kein Kapital zum Erwerb von eigenen Aktien zur Verfügung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.