Hauptversammlung der edding AG am 29.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Da das gezeichnete Kapital eingeteilt ist in 600.000 im Familienbesitz befindlichen stimmberechtigten Stammaktien und 473.219 stimmrechtslosen Vorzugsaktien drücken die nachstehend aufgeführten Abstimmungsempfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Sie sind daher in Klammern gesetzt.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs
2009
(Ablehnung)
Begründung: Es werden nur 26,4% des Jahresüberschusses ausgeschüttet,
nachdem in 2009 auch nur 22% angesichts der sich abzeichnenden schwierigeren Geschäftslage verteilt wurden. Da sich in 2010 eine Verbesserung der Ergebnisse abzeichnet, wäre eine Anhebung möglich, insbesondere bei einer von
38,6% auf 41,7% gestiegenen EK-Quote.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
(Zustimmung)
Begründung: Die Gesellschaft hat zwar konjunkturbedingt einen Umsatzrückgang um 12,7% und einen EBIT Rückgang von 42% verzeichnen müssen, aber unter den schwierigen Umständen ist das Ergebnis gerade noch befriedigend.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
(Zustimmung)
Begründung: Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten, der Überwachung und Beratung des Vorstands, nachgekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
(Zustimmung)
Begründung: Gemäß § 12 der Satzung bestimmt die HV über die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Diese soll zum Vorjahr unverändert bleiben.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
(Zustimmung)
Begründung: Erneut steht die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschlussprüferin. Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das ARUG
(Zustimmung)
Begründung: Die Satzung soll an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (ARUG) u.a. in Bezug auf die Fristen, Termine und deren Berechnung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Form der Vollmachten angepasst werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
(Zustimmung)
Begründung: Gegen die Änderung von Gewinnabführungs- und Beherrschungs-verträgen bei der Edding Gruppe bestehen keine Bedenken, da diese an die Neuregelungen des §301 AktG durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepasst werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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