Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.10



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Hauptversammlung der aleo solar AG am 17.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aleo solar AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht jeweils zum 31. Dezember 2009, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der aleo solar AG

Ablehnung
Begründung: Es ist keinesfalls nachvollziehbar, warum die Aktionäre weiterhin von den Ergebnissen ausgeschlossen werden sollen

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es auch im Jahr der Folgen der Finanzkrise geschafft, einen erklecklichen Gewinn zu erzielen

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von PWC als AP

TOP 6
Wahl des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Bis auf einen für Bosch arbeitenden WP sind alle AR-Kandidaten Mitarbeiter von Bosch, es wäre also kein einziger unabhängiger AR im Gremium.

TOP 7
Beschlussfassung über die Erneuerung und Abänderung der Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital) und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss für bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Diese exzessive Ausnutzungsmöglichkeit der Ermächtigung sieht die SdK prinzipiell schon immer kritisch und könnte im vorliegenden Fall vom Großaktionär auch zur Vorbereitung der Enteignung des Streubesitzes genutzt werden..

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen reflektieren Gesetzesänderungen und sind unproblematisch.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.