Hauptversammlung der aleo solar AG am 17.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aleo solar AG
nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Lagebericht jeweils zum 31. Dezember 2009, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5,
315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes der aleo solar AG
Ablehnung
Begründung: Es ist keinesfalls nachvollziehbar, warum die Aktionäre
weiterhin von den Ergebnissen ausgeschlossen werden sollen
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es auch im Jahr der Folgen der
Finanzkrise geschafft, einen erklecklichen Gewinn zu erzielen
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von PWC als AP
TOP 6
Wahl des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Bis auf einen für Bosch arbeitenden WP sind alle
AR-Kandidaten Mitarbeiter von Bosch, es wäre also kein einziger
unabhängiger AR im Gremium.
TOP 7
Beschlussfassung über die Erneuerung und Abänderung der
Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes
Kapital) und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss für bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Diese exzessive Ausnutzungsmöglichkeit der Ermächtigung sieht die SdK prinzipiell schon immer kritisch und könnte im vorliegenden Fall vom Großaktionär auch zur Vorbereitung der Enteignung des Streubesitzes genutzt werden..
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen reflektieren Gesetzesänderungen und sind unproblematisch.
|