Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG am 28.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts,
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung:
Es wird eine Dividende höher als der Jahresüberschuss ausgeschüttet. Das ist zu begrüßen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung:
Das Jahresergebnis 2009 blieb deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Es ist
i.w. in Zuschreibungen begründet. Der Geschäftsbericht enthält detaillierte Beschreibungen von nur noch 4 Beteiligungen. Das ist zu wenig. Insgesamt besteht der Eindruck, dass dem Vorstand die Ideen ausgehen könnten. Da operativ keine Fehler gemacht wurden, ist Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung:
Die Kontrolle war wirksam. Der Bericht des Aufsichtsrates enthält die
wesentlichen Angaben, könnte aber detaillierter auf die Strategie eingehen.
Hier fehlen Informationen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der WP ist bekannt und der Preis angemessen.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 der Satzung (Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) zur Anpassung an das Gesetz
zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Der unproblematische Beschlussvorschlag entspricht einer Anpassung an die gesetzlichen Erfordernisse.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der
Verwendung
Ablehnung
Begründung: Der Vorschlag wirkt bis in das Jahr 2015. Da die wirtschaftlichen
Verhältnisse bis dahin nicht zu überblicken sind und damit die
Sinnhaftigkeit eines solchen Vorschlags in Frage steht, ist der Beschluss
abzulehnen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ergänzung des Beschlusses zu TOP 5b) der
Hauptversammlung vom 25. Juni 2007 (Ermächtigung zur Ausgabe von
Optionsscheinen auf Aktien ohne Schuldverschreibungen) und Satzungsänderung
Enthaltung
Begründung:
Hier geht es um die Verlängerung einer Optionsfrist zum Bezug von Allerthal
Aktien. Diese verfällt im Herbst. Es ist zunächst zu hinterfragen, welche
Vorteile die Gesellschaft aus dem Optionsprogramm hat und welche Kosten
bisher entstanden sind.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
|