Hauptversammlung der HCI HAMMONIA SHIPPING AG am 11. Juni 2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI HAMMONIA SHIPPING AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Eine Ausschüttung kann es auch angesichts des
Konzernjahresfehlbetrages von gut 2,7 Mio. € nicht geben. Zudem muss die
Gesellschaft die vorhandene Liquidität in der Schifffahrtskrise schonen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in der Finanz-, Wirtschafts- und Schifffahrtskrise stabilisiert. Das Geschäftsmodell der Gesellschaft mit seiner
Kombination aus Zeitchartern und Poolchartern hat sich als krisenresistent gezeigt. Erklärungsbedürftig ist aus Sicht der SdK jedoch die Margenerhöhung in Q4 2009 zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit finanzierenden Banken im Kontext der Kreditfinanzierung der an Maersk fest vercharterten Schiffe.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit für die SdK nachvollziehbar, seinen Kontroll- und Beratungspflichten gerecht geworden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Hansa Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bestehen keine Bedenken. Von den 158 T € Honoraren an den Abschlussprüfer
entfielen100 T € auf die Prüfung, 58 T € wurden für sonstige Bestätigungsleistungen gezahlt. Diese Summen reichen aus Sicht der SdK zwar noch nicht aus, die
Unabhängigkeit der Abschlussprüfung in Frage zu stellen, nach Möglichkeit sollten die außerhalb der reinen Prüfung an den Abschlussprüfer vergebenen Aufträge aber streng limitiert werden. Die SdK ist der Auffassung, dass der Abschlussprüfer zur Sicherung des Prüfungscharakters grundsätzlich nicht mehr als 25% des
Prüfungshonorars mit weiteren Dienstleistungen erzielen sollte.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten
Kapitals sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu TOP 6 steht im sachlichen Zusammenhang mit hauptsächlich dem nachfolgenden TOP 7 aber, etwas
abgeschwächt, auch TOP 8. Derzeit ist der Vorstand bis 2013 ermächtigt, dass Grundkapital der Gesellschaft um die maximal gesetzlich zulässigen 50% zu erhöhen und zwar mit Bezugsrecht und gegen Bareinlage. Mit dem Beschlussvorschlag soll eine ebenfalls 50% betragende neue Ermächtigung die alte Ermächtigung ersetzen, die dann auch vollumfänglich gegen Sacheinlage, in diesem Fall der Einlage von Schiffen, ausgenutzt werden kann. Angesichts des rechnerisch hohen Nennwerts, der 1.000 € je Aktie beträgt, und des signifikant darunter liegenden Aktienkurses
beinhaltet der Beschlussvorschlag durch den möglichen Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlage und in Kombination mit TOP 7, der eine Herabsetzung des
rechnerischen Anteils von 1.000 € auf 100 € vorschlägt, die Gefahr einer massiven Verwässerung der Altaktionäre. Die SdK wird sich auf der Hauptversammlung für eine Reduktion der prinzipiell sinnvollen Ermächtigung mit Blick auf mögliche
Sacheinlagen einsetzen und eine entsprechende Ex-post-Berichtspflicht des
Vorstands anmahnen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals, die Anpassung des Genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einstellung in die
Kapitalrücklage erleichtert grundsätzlich die mögliche Kapitalaufnahme der
Gesellschaft.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Hergabe von Genussrechten unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlage, wahrscheinlich auch hier gegen die Einlage von Schiffen, vor. Dieses sollte nach Auffassung der SdK mit entsprechender Berichterstattung über den konkreten Einzelfall über die Tagesordnung einer
Hauptversammlung und nicht im Wege der Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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