Hauptversammlung der JAXX AG am 10.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Enthaltung
Begründung: Die Gesellschaft konnte den Umsatz um 14 % steigern und dadurch das negative EBIT mit -2,7 Mio € fast halbieren. Die nach dem Horrorjahr 2008 eingeleitete Neuausrichtung des Unternehmens beginnt offenbar (wenn auch sehr langsam) zu greifen. Für eine Entlastung ist das jedoch bei weitem noch nicht genug. Denn Verluste vor allem aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen (Pferdewetten) führen zum unakzeptablen
Konzernergebnis von -7,5 Mio € (Vj.: -13,9). Damit dürften aber die
letzten \"Altlasten\" aus den Büchern sei. Cash-Bestand und
Vermögenswerte sind (noch) auf einem guten Niveau. Deshalb soll dem
Vorstand letztmals die Chance gegeben werden, den eingeleiteten
Kurswechsel positiv abzuschließen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in 7 Sitzungen eingehend mit der Lage des Unternehmens befasst und den Vorstand angemessen beraten und überwacht. Aus dem (nach der Kritik des Vorjahres) jetzt sehr ausführlichen Bericht geht hervor, dass dabei die richtigen Schwerpunkte u.a. mit Internationalisierung, Restrukturierung und Risikomanagement gesetzt wurden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Bestellung von Susat & Partner sind keine
Anhaltspunkte ersichtlich, zumal S&P über die Prüfung hinaus auch
keinerlei weitere Aufträge durchgeführt hat.
TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung für den Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Die AR-Vergütung besteht nach wie vor auch aus (kurz- und
langfristigen) variablen Komponenten, die obendrein - wie auch die
Fixvergütung - um jeweils 50% angehoben werden sollen. Die Anhebung passt
nicht zu der derzeitigen Geschäftslage. Außerdem hält die SdK für
Aufsichtsräte eine reine Festvergütung für sachdienlich. Aus beiden
Gründen wird die Neuregelung abgelehnt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2001/I sowie
die teilweise Aufhebung des bedingten Kapitals 1999/III; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die entsprechenden Bezugsrechte sind inzwischen erloschen (2002/I) bzw. haben sich reduziert (1999/III). Mit der vorliegenden Beschlussfassung sollen Grundkapital und Satzung entsprechend angepasst werden.
TOP 7
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktienoptionen und Schaffung
eines weiteren bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2010/I);
Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt aufgrund negativer Erfahrungen mit Aktienoptionsprogrammen die Beschlussvorlage ab und fordert stattdessen die Zuwendung von Aktien als Teil der Gesamtvergütung.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2010/I; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Der Beschluss soll die Gesellschaft ermächtigen, über 28 % neue Aktien für die maximal mögliche Dauer von 5 Jahren zu erwerben. Mangels näherer Ausgestaltung erscheint die Vorlage außerdem als reiner
Vorratsbeschluss. Dies lehnt die SdK in dieser Grössenordnung ab.
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung des Genehmigten Kapitals 2007/II;
Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die Vorlage beinhaltet eine Aufstockung des bisherigen genehmigten Kapitals. Danach wäre es künftig möglich, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien um gut 25 % durch Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Dieser Umfang übersteigt die von der SdK für
akzeptabel gehaltenen Grenzen.
TOP 10
Beschlussfassung über die Verlegung des Gesellschaftssitzes
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung erfolgt aufgrund der beabsichtigten Schließung des Standortes Altenholz. Sie ist daher geboten.
TOP 11
Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsplans vom 27.04.2010 zwischen der
JAXX AG und der GFIB Gesellschaft zur Förderung der Internationalisierung
und Beteiligungsverwaltung AG, Wien, Österreich
Zustimmung
Begründung: Die Verschmelzung mit der österreichischen
Tochtergesellschaft GFIB dient der geplanten Umwandlung in eine
europäische AG (Tipp 24 SE). Diese soll angesichts der zunehmenden
Internationalisierung des Geschäfts erfolgen, nachdem die Gesellschaft
den überwiegenden Teil der Umsätze im europäischen Ausland erzielt. Die
GFIB ist eine nur für diesen Zweck gehaltene \"Vorratsgesellschaft\", die
die materiellen Verhältnisse im Konzern nicht beeinflusst. Die
Zustimmung wird allerdings davon abhängig gemacht, dass die neue
Rechtsform nicht dazu benutzt werden kann, dass mögliche Gewinne mit
Hinweis auf die derzeitige unsichere Rechtslage in Deutschland im
Ausland blockiert und \"geparkt\" und damit den Aktionären in Deutschland
vorenthalten werden. Für das Vorhandensein derartiger Konstruktionen
sind zwar keine Anhaltspunkte ersichtlich; dennoch wird dieser Aspekt in
der HV ausführlich hinterfragt werden.
TOP 12
Beschlussfassung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und
Beschlussfassung über die Neuwahl von drei Mitgliedern zum Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung: Aus der Beschlussvorlage ist nicht ersichtlich, warum für eine
\"fortwährende Beschlussfähigkeit\" eine Verdoppelung der Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich ist. Auch das weitere Argument,
\"der internationalen Ausrichtung des Unternehmens besser Rechnung zu
tragen\", wird nur bedingt erfüllt, wenn unter den drei vorgeschlagenen
neuen Aufsichtsratsmitgliedern nur ein Ausländer ist. Hier müssen eine Klarstellung in der HV und die persönliche Vorstellung der Kandidaten abgewartet werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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