Hauptversammlung der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG am 08.06.2010
endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Begründung erforderlich
Top 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Ablehnung
Begründung:
Die Abstimmung sieht bisher nur eine Gesamt-Entlastung des Vorstands vor.
H. Bernhard Schoofs als eh. Leiter Rechnungswesen und kurzzeitiger Vorstandsvorsitzender der Hahn Immobilien Beteiligungs AG hätte erkennen müssen, dass in den Verträgen beim Verkauf an den engl. Investor ein Vorbehalt für die steuerlichen Nachteile enthalten war, der vom Verkäufer zu tragen war. Das Restatement von 5 Mio. € zulasten des Eigenkapitals (20%) wäre so unterblieben und das Ergebnis 2008 ordnungsgemäß ausgewiesen worden.
Bei Einzelentlastung der einzelnen Vorstände, die wir beantragen werden, werden wir für die Entlastung von H. Kuhlmann und H.Löer und gegen die Entlastung von H. Schoofs stimmen.
Unser endgültiges Abstimmungsverhalten lautete:
Da die Verwaltung statt Gesamtentlastung Einzelentlastung der Vorstände Kuhlmann, Loer und Vertagung der Entlastung der Vorstände Schoofs und Kuhn in Abänderung der Tagesordnung vorgeschlagen hat, hat die SdK in allen Fällen mit JA gestimmt.
Top 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Ablehnung
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist mit der interimistischen Besetzung des Vorstands von H. Löer und H. Schoofs seiner wichtigsten Aufgabe, nämlich der Berufung von qualifizierten, professionell arbeitenden Vorständen nicht adäquat nachgekommen. Mit der Berufung von H. Kuhlmann und H. Nave wird ein Neuanfang in 2010 möglich. Über den Erfolg dieses Neuanfangs ist jedoch erst in der nächsten HV zu befinden.
Top 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Zwar ist auch dem Abschlussprüfer das Steuerrisiko von 5 Mio. € in 2008 nicht aufgefallen, jedoch ist der Abschlussprüfer nicht verpflichtet, alle Verträge zu prüfen. Er muss sich auf ein funktionierendes Internes Kontrollsystem verlassen und in Stichproben zu einem eigenen Urteil gelangen. Offensichtlich ist er über das Steuerrisiko vom Vorstand nicht informiert worden.
Top 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung:
Durch den neuen Investor wird der Gesellschaft dringend benötigtes Eigenkapital zufließen, das sich in den letzten zwei Jahren halbiert hat. Es ist nach unserer Einschätzung ausgeschlossen, dass die Gesellschaft in naher Zukunft soviel free cashflow erwirtschaftet, dass nach Auffüllung des Eigenkapitalpolsters Geld zum Rückkauf eigener Aktien verbleibt.
Die Aufnahme des neuen Gesellschafters zeigt das genaue Gegenteil.
Wir empfehlen, den TOP von der Tagesordnung zu streichen.
Top 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien
Ablehnung
Begründung:
Die SdK wendet sich grundsätzlich dagegen, wenn mit dem Eigentum der Aktionäre spekuliert wird. Es wird dem Hauptaktionär empfohlen, die Spekulation in Hahn-Aktien mit seinem Privatvermögen zu unternehmen und das Firmenvermögen unangetastet zu lassen
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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