Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.06.10



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Hauptversammlung der OVB Holding AG am 11.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2009

Zustimmung
Begründung: Zwar ist der Jahresüberschuss bei der OVB in 2009 auf ein Drittel regelrecht eingebrochen, blieb jedoch positiv. Das Cashpolster ist in 2009 gegenüber 2008 noch um 10 Mio. € gewachsen. Eine Dividende von 0,50 € ist von der Gesellschaft finanzierbar. Sie rangiert bei einem Ergebnis von 0,61 € je Aktie mit 80% Ausschüttungsquote am oberen Ende dessen, was die SdK üblicherweise empfiehlt, nämlich 50-60%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung sieht eine Einzelentlastung der Vorstände vor und schlägt bei H. Frahnert, dem eh. VV vor, die Entlastung zu verweigern, ansonsten Entlastung zu erteilen. Dem schließt sich die SdK an. Zwar hat H.Heitz durch seine Ressortverantwortlichkeit die Gewinnwarnung, die kurz nach der letzten HV publiziert wurde, mit zu vertreten. Da er aber im wesentlichen nur genauen Einblick in die Kostensituation der Zentrale hat, ist ihm die Gewinnwarnung weniger anzulasten als H. Frahnert, der, obwohl in Kenntnis über die desaströsen Provisionserträge in Mittel-, und Osteuropa informiert, auf der letzten HV noch Ergebnisse in Höhe des Jahres 2007 in Aussicht gestellt hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Es ist seit fast zwei Jahren zwischen den Anteilseigern Baloise (Mehrheitseigentümer der OVB derzeit) und Signal Iduna (möglicher Mehrheitseigentümer der OVB in der Zukunft) nicht entschieden, wer bei der OVB das Sagen zu Bekommen hat. Statt den Vorstand zu überwachen, haben wir im Aufsichtsrat immer noch eine Konstellation, das die überwältigende Mehrheit des AR aus Vertretern der Signal Iduna (Deutscher Ring Kranken), die hauptsächlich die Interessen der Baloise vertreten sollen. Interne Ränkespiele verhindern so eine ausreichende Unternehmenskontrolle. Bei ausreichender Überwachung hätte eine fristlose Kündigung eines VV zu einem viel zu späten Zeitpunkt vermieden werden können. Schaden wäre rechtzeitig von der Gesellschaft abgewendet worden.

TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Zwar hat H. Spies mit 12 Mandaten eine Fülle von Aufsichtsratmandaten inne, dazu noch 5 mit Vorsitz und 4 mit stv. Vorsitz, inzwischen hat aber die Generali ihren Vorstand in Deutschland erweitert, so dass H. Spies insofern entlastet werden wird. Zudem kommt H. Spies nicht aus den „Lägern“ Baloise und Signal/ Iduna, so dass mit ihm vielleicht die Überwachungsfunktion gestärkt werden könnte.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die gegenüber 2008 in 2009 verfügten Umgliederungen bei Wertpapieren und Rückstellungen scheinen plausibel. Es bleibt offen, wieso diese Umgliederung nicht auch schon in 2008 vorgesehen wurde. Veränderungen im Ergebnis- oder Eigenkapitalausweis sind durch diese Umgliederung nicht entstanden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der OVB Holding AG

Ablehnung
Begründung: Mit gut 6 % Freeflow bewegt sich die Aktie der OVB haarscharf an der squeeze-out- Grenze. Statt über die Gesellschaft im Rahmen eines Rückkaufs diesen Wert zu erreichen, sollte von den Kerneigentümern den verbliebenen Minderheitsaktionären ein faires und marktgerechtes Übernahmeangebot gemacht werden. Der Wert sollte sich dafür nicht am aktuellen Börsenkurs bemessen, sondern an der zukünftigen Ertragskraft der OVB, also einem Preis, den Signal/ Iduna auch selbst bei der Aufstockung ihrer Anteile gezahlt haben. Dieser Preis sollte sich also mindestens zwischen 38 und 45 € je Aktie bewegen.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen setzten das ARUG um und sind unproblematisch.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.