Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.10



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Hauptversammlung der Hamborner REIT AG am 10.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem zusammengefassten Lagebericht nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2009 mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividend soll gegenüber dem Vorjahr um 2 Cent/Aktie auf 37 Cent gesteigert werden, obwohl das Jahresergebnis, das in 2008 freilich durch Sondereinflüsse stark aufgebläht war, in 2009 rückläufig war. Für die Dividendenauszahlung muss in geringem Umfang auf den Gewinnvortrag zurückgegriffen werden. Eine Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag ist grundsätzlich unproblematisch, stellt sie doch lediglich eine zeitlich verzögerte Dividendenzahlung an die Aktionäre dar. Gleichwohl wird auf der Hauptversammlung zu thematisieren sein, in welchem Umfang in den nächsten Jahren der Gewinnvortrag an die Aktionäre ausgekehrt werden soll, denn letztlich handelt es sich um eine Ausschüttung aus der Substanz des Unternehmens.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in dem für die Immobilienunternehmen schwierigen Jahr 2009 umsichtig und erfolgreich geführt. Positiv hervorzuheben ist, dass sämtliche Vorbereitungen für die beabsichtigte Umwandlung in eine REIT-AG in 2009 planmäßig abgeschlossen worden sind, so dass die entsprechenden Eintragungen beim zuständigen Amtsgericht im Januar 2010 beantragt werden konnten.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufsichts- und Beratungsaufgaben in vollem Umfang nachgekommen.

TOP 5
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (VorstAG)

Zustimmung
Begründung: Es ist zu begrüßen, dass eine vergleichsweise kleine Gesellschaft das Vergütungssystem für den Vorstand auf der Hauptversammlung zur Diskussion stellt. Mit einer fixen und einer variablen Vergütung (erfolgsabhängig) sowie einer angemessenen Altersversorgungs-Zusage ist die Vergütung grundsätzlich sachgerecht ausgestaltet. Auf der Hauptversammlung wird noch zu klären sein, inwieweit die Bindung der variablen Tantieme an die Entwicklung des FFO Funds from Operation) dem Grundsatz der Anlehnung der Tantieme an eine nachhaltige (Ertrags)Entwicklung angemessen entspricht.

TOP 6
Satzungsänderung (Erweiterung des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder)

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat soll von zur Zeit 6 auf künftig 9 Mitglieder vergrößert werden. Auch wenn die Gesellschaft in Zukunft ein verstärktes Wachstum anstrebt, so ist dies u.E. nicht mit einer derart größeren Belastung des Aufsichtsrates verbunden, dass eine Aufstockung des Kontrollorgans zwingend geboten ist; auch der Vorstand ist weiterhin nur mit 2 Personen besetzt. Überdies würde die Vergrößerung des AR um drei weitere Mitglieder zu Mehrausgaben von etwa 60Tsd. Euro p.a. führen.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von vier bisherigen AR-Mitgliedern, die sich in ihrer bisherigen Funktion bewährt haben, ist ausdrücklich zuzustimmen. Sofern, wie von uns unter TOP 6 gefordert, der Aufsichtsrat nicht vergrößert wird, ist die Zuwahl eines 5.AR-Mitgliedes nicht erforderlich. Wenn indessen die Aufstockung des Aufsichtsrates beschlossen wird, stimmen wir der Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin zu, wobei wir davon ausgehen, dass ihre besondere Qualifikation für die AR-Tätigkeit auf der HV noch näher dargelegt werden wird.

TOP 8
Satzungsänderung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Der Anpassung der Satzung an die Regelungen des ARUG kann bedenkenlos zugestimmt werden.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe zu erkennen, die gegen eine (Wieder)Bestellung von Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer sprechen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.