Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit 34 %zwar leicht unter der von der SdK empfohlenen Bandbreite von 40 bis 60 %, aber nur leicht. Angesichts der unsicheren Marktlage ist dies tragbar. Wegen des geringen Gewinnrückganges um 4 % ist eine Beibehaltung der Dividende vertretbar und angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: SAP hat sich - und das gilt weiter trotz aller personalpolitischer Aufregungen - im vergangenen Geschäftsjahr sehr ordentlich geschlagen und vermochte sogar mit der Margenstärke - vor dem Hintergrund der schlechteren Erwartungen - zu überraschen. Wenn man allein von den variablen Bezügen ausginge, die bekanntlich trotz Gewinnrückganges gestiegen sind, könnte man sogar zu einer noch positiveren Einschätzung kommen, muss man aber nicht. Ausserdem besteht die begründete Zuversicht, dass die wesentlichen Probleme aus 2009 überwunden sind.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner ordentlichen Arbeit beratend und überwachend begleitet. Er hat offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens beigetragen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Die Angabe, dass die variablen Bestandteile bei 100 % Zielerreichung \"mehr als das Zweifache des festen Jahresgrundgehaltes ausmachen\", ist zu unpräzise, um dem Vergütungssystem zustimmen zu können. Ein weiterer Punkt: Die SdK lehnt aktienbasierte Vergütungssysteme generell ab, auf jeden Fall aber den hier vorgeschlagenen LTI (Langzeitplan): 15 % Steigerung auf 7 Jahre sind einfach zu wenig als Untergrenze. Und das Fehlen einer relativen Hürde gehört in die Zeit, als man Corporate Governance noch nicht für besonders wichtig hielt.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Entgegenstehende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung von § 4 Abs. 1, 6 und 10 der Satzung an
zwischenzeitliche Kapitalveränderungen
Zustimmung
Begründung: Eine Anpassung, die zwischenzeitlichen Veränderungen Rechnung trägt und nur einen geringen Umfang hat. Daher sachgerecht.
TOP 8
Beschlussfassungen über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Ablehnung
Begründung: Die Punkte sind sachgerecht und zum Teil sogar sehr begrüßenswert. Eine Ablehnung erfolgt allein wegen Punkt e): Eine Besserstellung des Stimmrechtsvertreters halten wir aus grundsätzlichen Erwägungen für nicht richtig.
Top 9
Beschlussfassungen über die Erneuerung der Genehmigten Kapitalien,
namentlich über die Streichung der derzeitigen Absätze 5 und 7 von § 4 der
Satzung (Genehmigte Kapitalien I und II), über die Aufhebung der bestehenden
Genehmigten Kapitalien Ia und IIa sowie über die Schaffung von neuen
Genehmigten Kapitalien I und II sowie entsprechende Änderung von § 4 der
Satzung
Ablehnung
Begründung:
Die SdK lehnt einen solchen Punkt ab, wenn er sich auf insgesamt mehr als 25 % und/oder mehr als 10 % mit Bezugsrechtsausschluss bezieht. Beide Ablehnungsgründe liegen hier vor.
Top 10
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals III zur
Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und mit ihr verbundener
Unternehmen gegen Bar- oder Sacheinlagen sowie entsprechende Änderung von §
4 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Es handelt sich um einen relativ geringen Umfang. Durch das Motivationsplus kann die Verwässerung wahrscheinlich überkompensiert werden.
Top 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und
eines etwaigen Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung:
Angesichts der mannigfaltigen Aktienoptionspläne ist diese Möglichkeit für die Gesellschaft dringend geboten.
Top 12
Beschlussfassung über eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Die SdK lehnt in bewußtem Gegensatz zum Deutschen Corporate Governance Kodex eine variable Vergütung des Aufsichtsrates ab. Sie sieht darin einen Verzicht auf die Vorteile des zweigliedrigen Systems der AktG: chancenorientierte Sicht des Vorstandes und zügelnde Besonnenheit des Aufsichtsrates. Die Bezugsgröße Dividende ist sehr gestaltbar und daher in besonderem Maße ungeeignet.
Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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