Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 02.06.10



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Hauptversammlung der Fraport AG am 02.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Begründung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt gemessen am Konzernjahresüberschuss ca. 70% und gemessen am AG-Jahresüberschuss ca. 60% aus und erfüllt damit die Anforderungen der SdK an die Ausschüttungspolitik der Gesellschaften.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Auch wenn sich die Gesellschaft der allgemeinen Rezession mit dem zum Teil erheblichen Rückgang des Passagier- und Frachtaufkommens nicht entziehen konnte, konnte die Gesellschaft doch unter anderem durch die gewählte Diversifizierung (Retail & Real Estate, External Activities & Services) den konjunkturbedingten Rückgang dämpfen und immerhin noch eine EK-Rendite von 5,84% und einen Konzernjahresüberschuss von € 150,00 Mio. erwirtschaften, und dies bereits unter Berücksichtigung der Belastungen aus dem Flughafenausbau. Dies ist bei dem bekanntermaßen schwierigen Umfeld ein respektables Ergebnis.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates weist aus, dass dieser die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Gerade die Schwerpunktsetzungen vermögen zu überzeugen, die neben dem Dauerthema \"Flughafenausbau\" und dem Zeitthema \"Finanz- und Wirtschaftskrise\" auch die Zukunftssicherung \"Ground Handling\" und den Ausbau des wohl risikomindernd wirkenden Segmentes \"External Acitivties & Sevices\" beinhaltete. :

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Die Honorare für sonstige Leistungen des Prüfers machten gemessen am Prüfungshonorar 100%; die SdK hält allenfalls eine Quote von 25% für gerade noch vertretbar, um Gefährdungen der Unabhängigkeit nicht entstehen zu lassen; besonders besorgniserregend ist, dass für Steuerberatungsleistungen eine Quote von über 38% gemessen am Prüfungshonorar angefallen sind.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Die SdK präferiert bei überschießender Liquidität eine Erhöhung der Bardividende; auch der Aspekt der Bedienung von Ansprüchen aus Mitarbeiterbeteiligung, da hierfür ein Rückkauf nach § 71 Abs. 1 Nr.2 AktG gesetzlich zu Verfügung steht, soweit die Bezugsberechtigung in den Kreis der Norm nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG nicht fallen sollten, die Gesellschaft über ein bedingtes Kapital verfügt, so daß das Instrument nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG hierfür nicht erforderlich und vom Gesetzgeber her auch nicht gedacht ist.

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung. Lobend hervorgehoben werden darf, dass zum einen alle Vorstände vorzeitig einer Anpassung der Vorstandsverträge zugestimmt haben, change-of-control-Klauseln nicht bestehen, die variable Vergütung 65% der Gesamtvergütung ausmacht und für alle Bestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage gewählt worden ist. Allerdings kann folgendes nicht mitgetragen werden:
· Der an sich begrüßenswerte Anteil von 35% des Fixums an der Gesamtvergütung soll nur unter normalen Umständen eingehalten werden und lässt somit Anpassungsklauseln gerade in den Bereichen zu, in denen sich die variablen Bestandteile aufgrund der gewählten mehrjährigen Bemessungsgrundlage nicht wie erwartet entwickeln.
· Auch liegt eine sinnvolle Begrenzung der variablen Bestandteile nicht vor; ganz im Gegenteil ist sogar eine Überschreitung der Zielwerte möglich; erst bei dieser Überschreitung gibt es Obergrenzen.
· Nicht genannt werden die konkret zu erreichenden Ziele, um in den Genuss der variablen Vergütung zu gelangen und nach welchen Maßstäben/Kriterien die zu erreichenden Ziele festzulegen sind.
· Auch bliebt unklar, ob der horizontale und vertikale Vergleich durchgeführt worden ist, wenn ja, anhand welcher Kriterien und mit welchem Ergebnis.
· Es fehlt auch an der Normierung einer absoluten Obergrenze für die Bezüge.
· Es wird nicht erklärt, nach welchen Kriterien/bei welchen Kriterien eine Diskussion über die Anpassung der Vorstandsbezüge nachgedacht respektive vorgenommen wird.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um Anpassungen an gesetzlichen Änderungen aufgrund des ARUG, die unproblematisch sind.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.