Hauptversammlung der InnoTec TSS AG am 25.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die InnoTec TSS AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4, 5
§ 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Die Dividende von 0,20 € entspricht einer Ausschüttungsquote i.H.v. 44% des Konzerngewinns und entspricht somit annähernd der von der SdK geforderten Quote von 50 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Geschäftsführung hat die Gesellschaft wieder Anschluss an die Entwicklung bis 2007 finden lassen und ein gutes Jahresergebnis abgeliefert.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Die im Bericht des Aufsichtsrates dargestellten Sachverhalte der Überwachung und Beratung des Vorstandes lassen den Schluss zu, dass dieses Gremium seinen Pflichten nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2010
Zustimmung
Begründung: Über den vorgeschlagenen Abschlussprüfer ESMB wurde nichts Nachteiliges bekannt.
TOP 6
Anpassung der §§ 13 und 14 der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Umsetzung der neu geschaffenen gesetzlichen Vorgaben des ARUG erscheint gelungen und sinnvoll.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Enthaltung
Begründung: Dem Erwerbsbeschluss als solchem wäre eine Zustimmung möglich. Allerdings sieht die Ermächtigung auch vor, dass erworbene Aktien danach an Dritte veräußert werden können, sofern der Veräußerungspreis den Börsenkurs \"nicht wesentlich\" unterschreitet. Dieser undefinierte Begriff ist nicht akzeptabel, eine präzise Angabe, z.B. 3%, würde eher Sinn machen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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