Hauptversammlung der CeWe Color Holding AG am 02.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CeWe Color Holding AG
und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2009, des
Lageberichts für die CeWe Color Holding AG und des Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, 5, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2009
Keine Begründung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hält an ihrer hohen Ausschüttungspolitik fest.
Das ist nach den Erfahrungen aus 2006 auch geboten, um ggf. weiteren
Angriffen von Hedgefonds den Boden zu entziehen. Es sollen 105% des
Konzerngewinns ausgeschüttet werden. Die Mittel sind vorhanden, es sind ca.
50% des Jahresüberschusses der AG. Die Eigenkapitalquote beträgt 42%.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand der AG - der nach der gesellschaftsrechtlichen
Konstruktion der OHG und der Satzung eigentlich gar nicht für das operative
Geschäft zuständig ist - hat jedenfalls ein ordentliches Ergebnis erzielt.
Zwar wurde der Ziel-Umsatz nicht ganz erreicht, die Profitabilität liegt
aber dennoch leicht über den Prognosen. Weiterhin ist die Transformation von
der analogen zur digitalen Fotografie gut gemanagt und das Unternehmen damit
gut für die Zukunft aufgestellt worden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat - der offensichtlich nicht nur für die AG
sondern auch für die geschäftsführende Stiftung und die OHG tätig wird - hat
den Vorstand und die weiteren Führungsorgane offensichtlich gut strategisch
beraten und die Geschäftsführung überwacht. Er hat seinen Anteil zum Erfolg
des Unternehmens beigetragen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Commerzial Treuhand, Oldenburg,
bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind kompetent und
offensichtlich vollständig erfolgt. Die Tatsache, dass gegen die verwinkelte
gesellschaftsrechtliche Konstruktion des Unternehmens keine Bedenken erhoben
werden, kann letztlich vernachlässigt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und
Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgesehene Ermächtigung für die Dauer von 5 Jahren
bestehen keine Bedenken. Zum einen zahlt die Gesellschaft eine hohe
Dividende (siehe TOP 2), zum anderen hat sich die Flexibilität beim Erwerb
eigener Aktien auch bei der Abwehr von Hedgefonds bewährt.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Hier geht es im Kielwasser des ARUG um die Möglichkeit zur
Benennung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft. Das ist sinnvoll.
Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt
werden.
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