Hauptversammlung der evotec AG am 10.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der evotec AG zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz
4, 315 Absatz 4 HGB
Keine Begründung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der neue Vorstandsvorsitzende hat die evotec AG auf einen neuen Weg gebracht und den Umbau von einer Geldverbrennungsmaschine in ein – hoffentlich profitables - Dienstleistungsunternehmen in Angriff genommen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung :
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben wahrgenommen.
Des Weiteren tragen die AR-Mitglieder durch Einbringen ihres Fachwissens zum Erfolg der Gesellschaft bei. Auch wenn der Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden sehr kurz ausgefallen ist, gibt es keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt ihre Mittel sowie ggf. zusätzliches Kapital für das operative Geschäft und sollte demzufolge keine Aktienrückkäufe vornehmen. Des Weiteren handelt es sich in diesem Fall wie in den Vorjahren wahrscheinlich um einen reinen Vorratsbeschluss.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an gesetzliche Neuregelungen
Zustimmung
Begründung: Die aus dem ARUG notwenig gewordenen Satzungsänderungen
werden hier ohne problematische Änderungen umgesetzt.
Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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