Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.10



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Hauptversammlung der Steigenberger Hotels AG am 27.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und der Lageberichte

Keine Abstimmung erforderlich

Top 2
a. Entlastung Vorstand Matthias Heck

Zustimmung
Begründung: Der Einfluss der Wirtschaftskrise hielt sich bei Steigenberger in Grenzen. Entsprechende Maßnahmen zur Risikobegrenzung, Sicherung der Liquidität und Verbesserung der Rentabilität wurden ergriffen.


b. Verschiebung Entlastung Herrn Witschi

Enthaltung
Begründung: wie im nachträglich auf die Tagesordnung aufgenommen Top 6 ausgeführt schlägt die Großaktionärin Brierly Gardens Investment limited vor, Herrn Witschi das Vertrauen zu entziehen. Die hierfür angeführte Begründung reicht für eine endgültige Bewertung nicht aus. Die SdK macht Ihr Abstimmungsverhalten von weiteren Gesprächen und den Erklärungen auf der HV abhängig.

Top 3
Entlastung Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der negative Einfluss der Wirtschaftskrise hielt sich bei Steigenberger in Grenzen. Entsprechende Maßnahmen zur Risikobegrenzung, Sicherung der Liquidität und Verbesserung der Rentabilität wurden ergriffen. Soweit für die SdK ersichtlich ist der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Kontext der geschilderten Maßnahmen seinen Kontroll- und Beratungspflichten gerecht geworden.

Top 4
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Honorare außerhalb der Abschlussprüfung in Höhe von EUR145 000 oder 45% der reinen Prüfungshonorare sind zwar prozentual recht hoch, aber in absoluten Zahlen nicht in einer Höhe, die die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung in Frage stellen sollte.

Top 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft auf die Brierly Gardens Investments Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out).

Ablehnung
Begründung: Die Barabfindung erscheint der SdK zu niedrig.

Top 6
(Antrag der Aktionärin Brierly Gardens Investments Limited, Limassol, Zypern, gemäß § 122 Abs. 2 AktG) Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung gemäß § 84 Abs. 3 Satz 2 AktG gegenüber Herrn André Witschi

Enthaltung
Begründung: Die hierfür angeführte Begründung seitens Brierly Gardens („Zur Begründung wird angeführt, Herr André Witschi habe in seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft nach Auffassung der Aktionärin nicht den Anforderungen entsprochen, die an die Geschäftsführung durch ein ordentliches und gewissenhaftes Vorstandsmitglied zu stellen sind. Diese Auffassung habe sich in den letzten Monaten weiter herauskristallisiert, so dass die Aktionärin den Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung für geboten hält“) reicht für eine endgültige Bewertung nicht aus. Die SdK macht Ihr Abstimmungsverhalten von weiteren Gesprächen und den Erklärungen auf der HV abhängig.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.