Hauptversammlung der Deutschen Bank AG am 27.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen – § 289 Absatz 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2009, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Von dem Konzernjahresüberschuss von € 5 Mrd. werden – trotz Anhebung der Dividende von € 0,50 auf € 0,75 je Aktie - weniger als 10 % ausgeschüttet. Die relativ niedrige Ausschüttungsquote ist akzeptabel, nachdem auch im Vorjahr trotz Verlust eine Dividende gezahlt wurde. Im kommenden Jahr sollte die Dividende stark steigen.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Gesellschaft ein hervorragendes Ergebnis erwirtschaftet
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand hat sicherlich zu diesem guten Ergebnis beigetragen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010, Zwischenabschlüsse
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers sprechen.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für Handelszwecke gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG
Zustimmung
Begründung: Der Erwerb eigener Aktien gehört bei einer Bank zum Basisgeschäft.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf und akzeptiert den Rückkauf eigener Aktien bei ausreichender Dividende und ansonsten geordneten Verhältnissen als zusätzliches Instrument der Verwaltung. Die Dividendenauskehrung ist in diesem Fall zwar akzeptabel, für einen Aktienrückkauf bleibt nach Überzeugung der SdK jedoch kein Raum.
TOP 8
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 6
TOP 9
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Innerhalb des Vergütungsberichtes ist das Vergütungssystem der Deutsche Bank AG gut beschrieben. Neben dem Grundgehalt, das aber stark auf ein einfaches Mitglied des Vorstandes von € 1,15 Mio. und für Herrn Ackermann auf € 1,65 Mio. angehoben wurde, gibt es den Bonus sowie die langfristigen Erfolgsprämienkomponenten. Dieses erscheint für die Größe der Bank angemessen vereinbart zu sein.
Nicht ersichtlich und zu hinterfragen ist, ob die erfolgsabhängigen langfristigen Vergütungsteile mit einem Cap versehen sind. Es wäre die Erwartung der SdK.
Die Versorgungszusagen scheinen im Gegensatz zu vielen anderen DAX-Unternehmen in einer vernünftigen Größenordnung vereinbart zu sein. Der Dienstzeitaufwand beträgt etwa ein Drittel bis ein Viertel der Fixvergütung, so dass dieses als angemessen zu bezeichnen ist.
Die grundsätzliche Zustimmung der SdK erfolgt allerdings nur, soweit ein Cap für die langfristige Komponente eingebaut wurde.
TOP 10
Satzungsänderung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Änderungen dienen der Anpassung der Satzung an die aktuelle Gesetzeslage und sind unproblematisch.
TOP 11
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- beziehungsweise Wandelgenussscheinen, Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses), Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der maximale Rahmen von € 9 Mrd. bzw. € 230,4 Mio. Grundkapital entspricht der Größe der Gesellschaft und dient der langfristigen Finanzierung.
TOP 12
Zustimmung zur Änderung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie Gewinnabführungsverträgen mit der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (als Obergesellschaft)
Zustimmung
Begründung: Diese unproblematischen Änderungen sind bedingt durch Anpassung an geänderte rechtliche Anforderungen.
TOP 13
Zustimmung zum Neuabschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (als Obergesellschaft)
Zustimmung
Begründung: Die Verträge dienen der steuerlichen Optimierung des Konzerns.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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