Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.10



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Hauptversammlung der VK Mühlen AG am 10.05.2010

Änderung des geplanten Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 4:
In Ergänzung des veröffentlichten Abstimmverhaltens (s.u.) hat die SdK die Entlastung von Herrn Rolf Brack verweigert, da nach einem Gutachten Pflichtverletzungen vorgelegen haben und Schadensersatzansprüche eingeleitet wurden.

TOP 5:
In Abänderung des veröffentlichten Abstimmverhaltens hat die SdK zu TOP 5 dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert. Auch wenn ein Gutachten festgestellt haben soll, dass dem AR keine Pflichtverletzungen zur Last gelegt werden können, so herrscht nach den Antworten des Aufsichtsratsvorsitzenden auf viele Fragen der Eindruck vor, dass die Aufsicht nicht sorgfältig genug stattgefunden hat.

Hauptversammlung der VK Mühlen AG am 10.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die VK Mühlen AG und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009 einschließlich des Berichts des Vorstandes zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289, 315 HGB) und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Das Geschäftsjahr 2008/2009 war schwierig. Der Konzernumsatz verringerte sich um 18,6%, obgleich 4,5% mehr Getreide, Reis und Hülsenfrüchte verarbeitet wurden, im Wesentlichen verursacht durch das Absinken der Mehlpreise als Folge des Rückgangs der Getreidepreise. Der Bilanzgewinn in Höhe von EURO 7.717.914,00 liegt zwar auf Höhe des Vorjahres, soll aber dieses Mal der aktuellen Finanzlage des Konzerns und möglichen Belastungen aus einem drohenden Kartellverfahren Rechnung tragend, nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. Vielmehr sollen EURO 5.934.218,32 in die Gewinnrücklagen eingestellt und somit nur EURO 1.783.695,68 ausgeschüttet werden = eine Dividende von EURO 1,04 (Vj. 4,50). In Anbetracht der Umstände hält die SdK den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen und vorausschauend.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Rigobert Schneider

Zustimmung
Begründung: Es ist unter vorherrschenden schwierigen Umständen ein gutes Geschäftsergebnis erzielt worden. Der Cash Flow und die Mittelfreisetzung durch Verringerung des Working Capitals reichten aus, um die Investitionen und Dividenden zu finanzieren und die Finanzschulden zu reduzieren. Die Eigenkapitalquote stieg um 2,2 Prozentpunkte auf 32,6%. Um dem erheblichen Wettbewerbsdruck bei den Absatzpreisen für Standardprodukte gegenzusteuern, wurde verstärkt an innovativen Produkten gearbeitet und dabei Fortschritte erzielt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Rolf Brack

Eine Entscheidung wird während der HV gefällt.
Begründung: Herr Rolf Brack ist am 26. Februar 2010 durch Beschluss des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern abberufen und von seinen Aufgaben freigestellt worden. Hintergründe, die zu dieser Maßnahme führten, konnten bisher nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Angelegenheit wird auf der Hauptversammlung zu erörtern sein. In den Unterlagen zur Hauptversammlung wird vorgeschlagen, Herrn Rolf Brack die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der stark von den Großaktionären (lediglich 3,7% befinden sich im Streubesitz) dominierte Aufsichtsrat hat gemäß Bericht mit Hilfe von 4 ordentlichen Sitzungen und einem Umlaufverfahren den Vorstand regelmäßig beraten und die Geschäftsführung überwacht. Im September 2009 wurde die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat neu gefasst und den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK seine Aufgaben zum Wohle des Unternehmens umsichtig erledigt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch auf die personellen Veränderungen im Vorstand zutrifft.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt, dass mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin nunmehr ein Wechsel vorgeschlagen wird. Seit 2002 hat Deloitte & Touche GmbH als Abschlussprüfer gewirkt.

TOP 7
Anpassung der §§ 17, 18 und 19 der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen ergeben sich aus dem Gesetzt zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinien (ARUG) und sind somit administrativ notwendig.

TOP 8
Wahl von Frau Mag. Veronika Haslinger zum Mitglied des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Herr Christoph Kempkes ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und für den ausgeschiedenen Herrn Rolf Brack zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt worden. Die vorgeschlagene Kandidatin ist bereits aufgrund gerichtlicher Bestellung vom 25.03.2010 dem Aufsichtsrat angehörig.

TOP 9
Beschluss gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 HGB zur Befreiung von der Verpflichtung zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung

Ablehnung
Begründung: Wenn auch die handelsrechtlichen Bestimmungen es bei entsprechendem Beschluss der Hauptversammlung ermöglichen, sich von der Verpflichtung zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung zu befreien, ist die SdK trotzdem der Auffassung, dass ein so geartetes Verhalten nicht in die heutige Zeit passt, kontraproduktiv ist und damit abzulehnen ist.



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