außerordentliche Hauptversammlung der vivacon AG am 21.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Satzungsänderung – Verkleinerung des Aufsichtsrates
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft hat trotz mehrfacher Bitten keine schriftlichen Informationen über die tatsächliche Größe der momentanen Geschäftsaktivitäten verlauten lassen. Es ist auch nicht ersichtlich, ob durch die zur Zeit noch fehlende Testierbarkeit der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 etwaige Verfahren gegen nicht mehr amtierende Vorstandsmitglieder begründen könnte und durch die Vielzahl möglicher Verfahren mehr Aufsichtsratskapazität benötigt würde.
Da seitens der Gesellschaft für den August eine ordentliche HV geplant ist, wird empfohlen, diesen TOP auf die ordentliche HV zu verschieben und solange den Aufsichtsrat in der jetzigen Größe zu belassen.
TOP 3
Bestätigung Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Den Herren Leffin und Vier soll bis zur ordentlichen HV in 2010 Gelegenheit gegeben werden, die gebotene Kontroll- und Beratungsfunktion wahrzunehmen.
TOP 4
Genehmigtes Kapital
Ablehnung
Begründung: Die Aktionäre haben zur Zeit keinerlei Kenntnis von der aktuellen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Es stellen sich eine Fülle von Fragen zu wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.
TOP 5
Satzungsänderungen – Anpassung an das ARUG
Ablehnung
Begründung: Der TOP kann aus Sicht der SdK bis zur nächsten ordentlichen HV verschoben werden. Das knappe Zeitbudget auf der a.o. HV sollte dazu genutzt werden, die zu TOP 4 zu stellenden zahlreichen Fragen zu diskutieren bzw. zu beantworten
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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