Hauptversammlung der stratec Biomedical Systems AG am 21.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, des Lageberichts und
Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das Konzernergebnis beträgt ca. 11 Mio €, davon werden ca. 5 Mio €. ausgeschüttet. Grundsätzlich wird von einer Ausschüttungsquote des Konzernergebnisses von 40-60 % ausgegangen, die hier erfüllt ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich.
Dies ist besonders angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise bemerkenswert. Ausserdem hat der Vorstand das Unternehmen gut auf die Zukunft ausgerichtet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Die Gesellschaft hat ein hervorragendes Geschäftsjahr hinter sich.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung
eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die Auszahlung von Dividenden hat Vorrang vor dem Erwerb eigener Aktien. Auch wenn es sich um einen Vorratsbeschluss handelt.
TOP 7, 7a-7c, 7e
Beschlussfassung zur Änderung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (\"ARUG\") und weitere Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um Änderungen, die aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) erfolgen. Sie sind sachlich in Ordnung.
TOP 7d
§ 15 der Satzung wird um eine neue Ziffer 15.6. wie folgt ergänzt:
„Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.“
Ablehnung
Begründung: Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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