Hauptversammlung der OHB Technology AG am 19.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB Technology AGund den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2009
Ablehnung:
Begründung: Mit einer geplanten unveränderten Ausschüttung von 0,25 € je Aktie sollen zwar über 50 % des Bilanzgewinns ausgeschüttet werden. Dies entspricht aber nur 30 % des Konzernjahresüberschusses. Sofern nicht in der HV ein triftiger Grund für diese Zurückhaltung trotz der vorgelegten guten Zahlen dargelegt wird, wird der Vorschlag als zu niedrig abgelehnt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand konnte alle wesentlichen Unternehmenskennziffern - z.T. erheblich - steigern. So stiegen Umsatz um 23 %, EBIT um 11 % bei nochmals erhöhtem Eigenkapital und annähernd unveränderten Investitionen. Nicht zuletzt durch den Zuschlag bei der Galileo - Ausschreibung hat OHB den höchsten Auftragsbestand aller Zeiten. Die eingeleitete europäische Ausrichtung des Geschäfts war erfolgreich.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Aus dem Aufsichtsratsbericht ergibt sich, dass sich der AR in zahlreichen (auch außerordentlichen) Sitzungen ausgiebig mit den Hauptaufgaben des Vorstandes - u.a. der strategischen Ausrichtung auf Europa, der Akquisition der italienischen Gavazzi Space und die Bewerbung für Galileo - intensiv beschäftigt hat.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Laut GB machten die Kosten der Abschlussprüfung mit 176 T € weniger als 40 % des Gesamthonorars (456 T €) aus. Dem stehen u.a. nicht weiter erläuterte \"sonstige Leistungen\" von 217 T € gegenüber. Angesichts dieser Relation erscheint die Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr gewährleistet. Daher wird die erneute Bestellung von BDO abgelehnt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien
Ablehnung
Begründung: Wie im Vorjahr ist der Verwendungszweck des Rückkaufsprogramms nicht hinreichend konkretisiert, sondern enthält eine schematisierte Aufzählung aller etwaigen Zwecke und erscheint daher als reiner Vorratsbeschluss. Im Übrigen präferiert die SdK grundsätzlich die Ausschüttung von (höheren) Dividenden gegenüber dem Rückkauf eigener Aktien. Schließlich widerspricht der TOP auch inhaltlich dem nachfolgenden TOP 7: Benötigt die Gesellschaft neues Kapital, dann verbietet sich ein Aktien(rück)kauf.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
2007 und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital
2010) durch Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die Möglichkeit eines genehmigten Kapitals zur flexiblen Beschaffung von Eigenkapital ist nicht generell abzulehnen. Sie widerspricht aber inhaltlich dem TOP 6: Verfügt die Gesellschaft über genügend Liquidität, um eigene Aktien zurückzukaufen, dann bedarf es keines neuen Kapitals. Hinzu kommen zu umfangreiche Bezugsrechtsausschlüsse für Sacheinlagen sowie die Einführung der OHB-Aktie an ausländischen Finanzplätzen.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen an die Vorgaben / Möglichkeiten des ARUG, die zur Klarheit und Rechtssicherheit beitragen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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