Hauptversammlung der GfK SE am 19.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 Abs. 5 des Handelsgesetzbuchs)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Während im Vorjahr noch 0,46 € Dividende zur Ausschüttung kamen, soll in diesem Jahr die Dividende auf 0,30 € je Stückaktie gesenkt werden. Aufgrund des gesunkenen Konzernüberschusses bleibt die Ausschüttungsquote konstant bei ca.20%. Die von der SdK grundsätzlich geforderte Ausschüttungsquote von mindestens 40% wird nicht erreicht. Es wurde eine Chance vertan, durch eine geringere Reduzierung der Dividende die Ausschüttungsquote in diesem Jahr weiter zu erhöhen.
Trotzdem wird dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung in diesem Jahr zugestimmt, da große Teile des Gewinns für Unternehmenswachstum und Firmenübernahmen verwendet werden sollen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr erfolgreich Kostensenkungsmaßnahmen durchgeführt. Damit wurden die negativen Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise abgemildert und die Chancen für eine künftige Verbesserung der Ergebnisqualität erhöht. Im Branchenvergleich hat sich die GfK dank erfolgreicher Vorstandarbeit gut geschlagen. Entlastung kann erteilt werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft um umfassend erfüllt hat.
Dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der Abschlussprüfungsgesellschaft sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der GfK SE
Zustimmung
Begründung: Gegen eine formale Nachholung der Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der GfK SE, dessen Amtszeit am 19.05.2010 endet, ist nichts einzuwenden
TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung von § 9 Ziff. 1 Satz 1 und 2 der Satzung der GfK SE betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Mit der Beschlussfassung zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf 10 Mitglieder (bisher 9) wird einem Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth entsprochen. Zustimmung kann erteilt werden.
TOP 8
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Alle zur Wiederwahl stehenden Aufsichtsratsmitglieder scheinen die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Eignung und Vertretung der Interessen aller Anteilseigner zu erfüllen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Auch in diesem Jahr stimmt die SdK diesem reinen Vorratsbeschluss vertrauensvoll zu. Die begrenzte Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien kann bei richtiger Anwendung im Interesse der Gesellschaft und uns Aktionären liegen.
TOP 10
Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Gründe, die gegen eine Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie sprechen würden.
TOP 11
Zustimmung der Hauptversammlung zum Abschluss bzw. zur Änderung von Unternehmensverträgen mit Tochtergesellschaften
Zustimmung
Begründung: Der Abschluss von Gewinnabführungsverträgen mit 3 Tochtergesellschaften ist grundsätzlich zu befürworten. Auch sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Änderung bzw. Neufassung von zwei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sprechen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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