Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.10



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Hauptversammlung der DAB Bank AG am 20.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die DAB Bank AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für die DAB Bank AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung.
Begründung: Das vorgelegte System zur Vorstandvergütung ist vom Grundsatz her mit den Richtlinien der SdK vereinbar. Jedoch erfolgt die langfristige variable Vergütung in Form von Aktienoptionen. Die SdK lehnt einen Einsatz von Aktienoptionen grundsätzlich ab, da diese kein Eigenengagement des Begünstigten enthalten und dieser somit nicht wie die Aktionäre am möglichen Downsidepotential beteiligt sind.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG zur Ausschüttung einer Dividende

Zustimmung.
Begründung: Die DAB Bank AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 einen Konzernjahresüberschuss von 31 Cent je Aktie erzielt. Die vorgeschlagene Dividende von 30 Cent je Aktie entspricht somit einer Ausschüttungsquote von ca. 97%. Dies erscheint aufgrund des beständigen Geschäftsmodells und der bilanziellen Situation der Gesellschaft angemessen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die DAB Bank AG hat sich im letzten Geschäftsjahr operativ gut entwickelt. Auch strategisch wurde aus Sicht der SdK mit dem Verkauf der FondsServiceBank ein richtiger Schritt für die zukünftige Entwicklung getätigt. Es gibt keine Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist gemäß des eigenen Berichts seinen Pflichten in Bezug auf die Kontrolle des Vorstands nachgekommen. Zusätzlich stand er dem Vorstand beratend zur Seite. Es gibt somit keine offensichtlichen Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung.
Begründung: Mit der KPMG AG ist eine der TOP 4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Wahl gestellt. Die Expertise des Prüfers scheint unbestritten. Auch wurde der Prüfer in den letzten Jahren regelmäßig gewechselt, und die KPMG AG prüft erst zum zweiten mal die DAB Bank AG.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft benötigt als Finanzinstitut zum Teil eigene Aktien für das operative Geschäft. Es spricht nichts dafür, der Gesellschaft einen solchen zweckgebundenen Erwerb eigener Aktien zu untersagen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu sonstigen Zwecken und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft schüttet regelmäßig eine relativ sehr hohe Dividende aus. Auch bilanziell ist die Gesellschaft gut aufgestellt. Es ist daher sachdienlich, der Gesellschaft zu ermöglichen, überschüssiges Kapital in Form des Aktienrückkaufs an die Aktionäre zurückzugeben.

TOP 9
Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist fachlich absolut geeignet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft einzuziehen. Es gibt keinen Grund, der gegen dessen Wahl spricht.

TOP 10

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen „modernisieren“ die Satzung und sind unproblematisch.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.