Hauptversammlung der ivu Traffic Technologies AG am 19.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der erfreuliche Aufwärtstrend der Gesellschaft hat sich 2009 fortgesetzt. Es ist deshalb nichts bekannt, was gegen die Entlastung spricht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2002/I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010/I sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Da sich das Genehmigte Kapital auf 1.000.000,00 Euro beschränkt und damit auf weniger als 10 % des Grundkapitals, kann der Beschlussvorlage zugestimmt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über sonstige Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die neusten Satzungsänderungsvorschläge sind unproblematisch. Allerdings lehnt die SdK eine Beschränkung des Rede- und Fragerechts in der Satzung ab.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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