Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.10



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Hauptversammlung der Symrise AG am 11.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt gemessen am Konzernjahresüberschuss 70% und gemessen am AG-Jahresüberschuss 89% und erfüllt damit die Anforderungen der SdK an die erwartete Ausschüttungsquote.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen ist nicht nur hinsichtlich seines Produktmarktes, sondern auch hinsichtlich seines Absatzmarktes breit aufgestellt und scheint damit Nachfrageschwankungen innerhalb einer Gruppe gut abfangen zu können, was sich auch darin zeigt, dass die Gesellschaft trotz allgemeiner Wirtschaftskrise den Umsatz um ca. 3,3% steigern konnte. Die eingeleitete Restrukturierung zeigt die Anpassungsfähigkeit an geänderte Systemkonstellationen, wenn auch bemerkt werden muss, dass dieser Optimierungsbedarf wohl schon länger besteht und nur in der Wirtschaftskrise virulent geworden ist. Erläuterungsbedürftig ist allerdings die Frage, ob nicht ein besseres Hedging in Bezug auf die Rohstoffkosten möglich und vertretbar gewesen wäre, da die Steigerung der Rohstoffkosten die wesentliche Belastung des operativen Ergebnisses ausmacht. Alles in allem aber eine gute Leistung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Überwachungsfunktion ausgeübt und hierbei die richtigen Akzente ausweislich des Aufsichtsratsberichtes gelegt. So wurde insbesondere unter dem Blickwinkel der Wirtschaftskrise die Belastbarkeit der Vorstandsplanung überprüft und unter Einbeziehung externer Expertise die Unternehmensstrategie überprüft.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2010 sowie für die Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2010

Ablehnung
Begründung: Den Kosten der Abschlussprüfung in Höhe von 875 T € stehen Aufwendungen für sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 912 T € gegenüber. Damit stellt sich aus Sicht der SdK die Frage nach der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Aus Sicht der SdK sollten die Aufwendungen für Nichtprüfungsleistungen 25% der reinen Abschlussprüfungskosten nicht übersteigen.

TOP 6
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Rabe scheint aufgrund seines ausgeübten Berufes (CFO) den Aufsichtsrat gut zu ergänzen.
Allerdings wird Herr Dr. Rabe den Aktionären auf der HV zu erklären haben, wie er die Vielzahl der Aufsichtsratstätigkeiten neben seiner verantwortungsvollen operativen Tätigkeit als CFO der Bertelsmann AG verantwortungsvoll wahrnehmen möchte.

TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung gemäß den nachfolgenden Vorschlägen

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um Anpassungen an aufgrund des ARUG gesetzlich veränderte Regelungen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind unproblematisch.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Wenn die Gesellschaft überschüssige Liquidität hat, bevorzugt die SdK die Erhöhung der Bardividende. Darüber hinaus ist es aber auch so, dass ein wichtiges erklärtes Ziel der Gesellschaft ist, den Verschuldungsgrad abzubauen, so dass potentiell überschüssige Liquidität besser hierzu verwendet wird.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, und Änderung von § 4 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt prinzipiell Vorratsbeschlüsse von mehr als 25% des Grundkapitals ab, selbst wenn ein Bezugsrecht eingeräumt worden ist. Vorliegend soll die Ermächtigung sogar für 50% des Grundkapitals verbunden mit der Ermächtigung zum vollständigen Bezugsrechtsausschluss beispielsweise bei Sacheinlagen erteilt werden. Derartig große Akquisitionen müssen nicht allein wegen der höheren Berichtsintensität über die Hauptversammlung laufen. Darüber hinaus steht eine solche \"Vorratsakquisitionspolitik\" aber auch in diametralem Gegensatz zu der dem Kapitalmarkt kommunizierten Geschäftspolitik, wonach das Wachstum ein organisches sein soll, und Zukäufe eher der Abrundung dienen. Akquisitionen mit einem so hohen Volumen können kaum mehr unter den Begriff der Abrundung subsumiert werden.

TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 120 Abs. 4 AktG

Ablehnung
Begründung: Zwar enthält das vorgelegte Vergütungssystem gute Ansätze, da es bei den variablen Bezügen jeweils Obergrenzen vorsieht (Caps); jedoch können diese Caps nur unvollständig eingewertet werden, weil sie sich an der fixen Vergütung orientieren, für die offenbar keine generelle Obergrenze gilt. Darüber hinaus ist die Feststellung, dass die Vergütung einem horizontalen und vertikalen Vergleich standhält, mangels Angaben zu den Parametern nicht überprüfbar.
Auch fehlt die Angabe von Indikatoren für die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, die zu einer Überprüfung der Vorstandsgehälter führen oder zumindest zu einer Diskussion hierzu.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.