Hauptversammlung der Tognum AG am 18.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es werden 30 % vom Konzerngewinn ausgeschüttet. Grundsätzlich geht die SdK von 40-60% aus. Die Ausschüttung liegt unter diesem Rahmen. Allerdings ist in der aktuellen Situation eine Stärkung des Eigenkapitals angeraten. Im nächsten Jahr sollten allerdings auch die Aktionäre wieder stärker am Unternehmenserfolg partizipieren.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands (einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen relativ gut durch die Krise geführt. Neue Geschäftsfelder wurden angegangen. Die Marktanteile wurden gehalten. Eine Dividende wird ausgeschüttet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand angemessen beraten und überwacht.
Das Unternehmen ist relativ gut durch die Wirtschaftskrise gekommen. Eine Dividende wird ausgeschüttet.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten) jeweils für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind kompetent und ohne Beanstandung erfolgt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ist grundsätzlich sinnvoll, um flexibel zu bleiben. Allerdings gilt die Ermächtigung 5 Jahre. Ebenso geht die SdK davon aus, dass eine Dividendenzahlung an die Aktionäre vor dem Erwerb eigener Aktien ansteht.
TOP 7
Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das ARUG
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine gesetzliche Änderungen, die aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) möglich und sinnvoll sind.
TOP 8
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2007-I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010-I in selber Höhe sowie damit zusammenhängende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: neues genehmigtes Kapital, da Ablauf des bisherigen zum 30.04.2012. Allerdings vorzeitige Verlängerung, da sie auch noch bei der Hauptversammlung im Jahr 2011 möglich wäre. Es ist auch die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gegeben. Dies birgt die Gefahr, dass der Anteil der Altaktionäre verwässert wird und die Anteilseignerstruktur wesentlich beeinflusst werden kann, da es um 35 % des jetzigen Grundkapitals geht.
TOP 9
Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung steigt bei der festen Vergütung von € 15.000,-- auf 40.000,-- €. Dies ist unangemessen und passt nicht in die Situation des Unternehmens und in die gesamtwirtschaftliche Situation.
TOP 10
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Ablehnung
Begründung: Im jetzigen Aufsichtsrat ist kein Vertreter der aussenstehenden Aktionäre. Auch der neu zu wählende Aufsichtsrat steht dem Großaktionär Daimler AG nahe. Ebenso der zur Wahl als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgesehene Kandidat.
TOP 11
Vergütungssystem des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das System der Vergütung des Vorstands entspricht den Vorgaben der Gesetzte und des Deutschen Corporate Governance Kodex /DCGK). Ausserdem führt es nicht zu unangemessen hohen Vergütungen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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