Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum Technology AG am 20.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Berichts des Vorstands über die Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die hohe Ausschüttungsquote von 75% verdeutlicht die zu guten Bilanzverhältnisse des Unternehmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der weltweiten Rezession hat Pfeiffer Vacuum Technology ein sehr gutes Ergebnis erzielt
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, den AR nicht zu entlasten.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft seit 2004.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung
Zustimmung
Begründung: Mit einer Eigenkapitalquote von 87% ist Pfeiffer Vacuum Technology mit Eigenkapital überversorgt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Ein neues genehmigtes Kapital ist überflüssig (siehe TOP 6).
TOP 8
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Wahl ist abhängig von der persönlichen Vorstellung des Kandidaten.
TOP 9
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung an das ARUG.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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