Hauptversammlung der PNE Wind AG am 19.05.2010
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE WIND AG zum 31. Dezember 2009, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die PNE WIND AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Ablehnung
Begründung: Es ist ein deutlich schwächeres Ergebnis als in den Vorjahren erwirtschaftet worden, obwohl wiederum Veräußerungen von Beteiligungen erfolgten. Ohne eine vorgezogene Zahlung von ca. 11 Mio. € wäre das Ergebnis sogar ins Negative gerutscht. Auch ist wiederum eine Kapitalerhöhung durchgezogen worden. Eine Dividende gibt es seit Jahren nicht, der Kurs der Aktie hat sich enttäuschend entwickelt. Dabei ist die Berichterstattung äußerst knapp und nicht offen genug. Weiterhin erhalten die beiden Vorstandsmitglieder viel zu hohe Bezüge von insgesamt ca. 1,2 Mio. €, obwohl ein Gesamtvolumen von max. 500 T € angemessen wäre.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat trägt seine Mit-Verantwortung an den unzureichenden Ergebnissen der Gesellschaft und ihrer Darstellung. Außerdem hat er der HV 2009 ein Vergütungssystem (für den AR) vorgelegt, dass zu extrem überhöhten Bezügen führt. Mit mehr als 360 T € für 6 Mitglieder hat er eine Steigerung seiner Bezüge von mehr als 100% erreicht, obwohl ein Gesamtvolumen seiner Vergütung von max. 100 T € angemessen wäre. Insbesondere die Steigerung seiner variablen Bezüge auf fast das 2,5-fache ist bei dem enttäuschenden Ergebnis der Gesellschaft nicht zu tolerieren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Entgegen der Angabe in der Tagesordnung ist das System nicht \"ausführlich\" im Geschäftsbericht dargestellt, sondern nur am Rande angesprochen. Außerdem ist nach den bisherigen Erfahrungen mit den Organen der Gesellschaft zu befürchten, dass sich die jetzt schon unvertretbare Vergütung des Vorstands noch weiter erhöhen wird.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte & Touche bestehen keine Bedenken. Die erstmalige Prüfung für 2009 ist offensichtlich ordnungsgemäß durchgeführt worden.
TOP 6 WURDE KURZFRISTIG VON DER TO GENOMMEN
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen sowie die Aufhebung des
bestehenden genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung bis 2015, das Kapital um 50% erhöhen zu können - z.T. mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre - ist abzulehnen. Eine derart weitgehende Ermächtigung könnte die Struktur der Gesellschaft wesentlich - ggf. zum Nachteil der außenstehenden Kleinaktionäre - verändern. Außerdem ist nach den bisherigen Erfahrungen mit den Organen Vorsicht bei Kapitalmaßnahmen angebracht.
TOP 7 WURDE KURZFRISTIG VON DER TO GENOMMEN
Beschlussfassung über eine weitere Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe
von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum
Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines weiteren bedingten
Kapitals sowie Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zu TOP 6. Das Volumen von 50 Mio. € (EK: ca. 70 Mio. €) ist deutlich zu hoch angesetzt, ebenso der - gesetzlich zulässige - Zeitrahmen von 5 Jahren.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von Satzungsbestimmungen betreffend die
Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung zur Anpassung an das
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um die derzeit üblichen und sinnvollen Anpassungen im Zuge des ARUG.
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsbestimmungen zur Amtszeit von
Aufsichtsratsmitgliedern (§ 8 Absatz 2 der Satzung)
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Regelung, dass die Amtszeit von bestellten Ersatzmitgliedern mit der ursprünglichen Amtszeit der ausgeschiedenen regulären Mitglieder enden soll, ist üblich und sachgerecht.
TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es ist sinnvoll, die Firma der Gesellschaft einheitlich und komplett in Grossbuchstaben zu schreiben.
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