Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.05.10



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Hauptversammlung der Morphosys AG am 21.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009 nebst Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Begründung erforderlich

Top 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft war auch im zurückliegenden Geschäftsjahr wieder profitabel und ist bei der Entwicklung der internen Medikamentenpipeline und bei diversen Partnerprojekten vorangekommen. Die Gesellschaft gehört zu den profiliertesten Unternehmen der Biotechbranche in Deutschland. Es spricht nichts gegen einen Entlastung.

Top 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist gemäß dem Aufsichtsratsbericht seinen Pflichten stets nachgekommen. Er hat der Gesellschaft neben seiner Kontrollfunktion auch beratend zur Seite gestanden. Es spricht daher nichts gegen eine Entlastung.

Top 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Mit der KPMG wurde eine der TOP-4 WP-Gesellschaften vorgeschlagen. Es spricht nichts gegen deren Wahl. Jedoch sollte für die nächste Hauptversammlung ein WP Wechsel überdacht werden, da KPMG die Gesellschaft sonst schon mehr als 6 Jahre prüft.

Top 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung.
Begründung: Die Beschreibung des zur Abstimmung gestellten Vergütungssystems ist vor allem in Bezug auf die langfristig ausgerichtete variable Vergütungskomponente nicht ausreichend. Die SdK kann daher aufgrund des derzeit vorliegenden Systems zur Vergütung, welches auch den Einsatz von Aktienoptionen vorsieht (die SdK lehnt diese ab), nicht zustimmen.

Top 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft schüttet aufgrund des Geschäftsmodells zu Recht keine Dividende aus. Aufgrund eventueller hoher Investitionen in die Marktreife eigener Medikamente erscheint es nicht sinnvoll, den durchaus vorhandenen Bestand an liquiden Mitteln für einen Rückkauf eigener Aktien einzusetzen.

Top 7
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erleichtern den Aktionären u.a. die Teilnahme an der Hauptversammlung und sind deshalb zu begrüßen.

Top 8
Teilaufhebung des Bedingten Kapitals 2003-II, Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Da das Bedingte Kapital nur noch zum Teil benötigt wird, erscheint eine Anpassung der Satzung angemessen.

Top 9
Vergütung des Aufsichtsrats

Ablehnung.
Begründung: Eine Anhebung der Aufsichtsratsbezüge erscheint im bisherigen Stadium der Gesellschaft nicht angemessen. Eine solche könnte erfolgen, wenn die Gesellschaft nachgewiesen hat, dass die eingesetzte Technologie auch zur Marktreife von Medikamenten führen kann und sich die Gesellschaft in die nächste Entwicklungsphase begibt. Der aktuelle Zeitpunkt erscheint jedoch unangemessen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.