Hauptversammlung der Morphosys AG am 21.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2009 nebst Lageberichten sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Begründung erforderlich
Top 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft war auch im zurückliegenden Geschäftsjahr wieder profitabel
und ist bei der Entwicklung der internen Medikamentenpipeline und bei
diversen Partnerprojekten vorangekommen. Die Gesellschaft gehört zu den
profiliertesten Unternehmen der Biotechbranche in Deutschland. Es spricht
nichts gegen einen Entlastung.
Top 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist gemäß dem Aufsichtsratsbericht seinen Pflichten stets
nachgekommen. Er hat der Gesellschaft neben seiner Kontrollfunktion auch
beratend zur Seite gestanden. Es spricht daher nichts gegen eine
Entlastung.
Top 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Mit der KPMG wurde eine der TOP-4 WP-Gesellschaften vorgeschlagen. Es
spricht nichts gegen deren Wahl. Jedoch sollte für die nächste
Hauptversammlung ein WP Wechsel überdacht werden, da KPMG die Gesellschaft
sonst schon mehr als 6 Jahre prüft.
Top 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Ablehnung.
Begründung:
Die Beschreibung des zur Abstimmung gestellten Vergütungssystems ist vor
allem in Bezug auf die langfristig ausgerichtete variable
Vergütungskomponente nicht ausreichend. Die SdK kann daher aufgrund des
derzeit vorliegenden Systems zur Vergütung, welches auch den Einsatz von
Aktienoptionen vorsieht (die SdK lehnt diese ab), nicht zustimmen.
Top 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung.
Begründung:
Die Gesellschaft schüttet aufgrund des Geschäftsmodells zu Recht keine
Dividende aus. Aufgrund eventueller hoher Investitionen in die Marktreife
eigener Medikamente erscheint es nicht sinnvoll, den durchaus vorhandenen
Bestand an liquiden Mitteln für einen Rückkauf eigener Aktien einzusetzen.
Top 7
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung.
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erleichtern den Aktionären u.a. die
Teilnahme an der Hauptversammlung und sind deshalb zu begrüßen.
Top 8
Teilaufhebung des Bedingten Kapitals 2003-II, Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung:
Da das Bedingte Kapital nur noch zum Teil benötigt wird, erscheint eine
Anpassung der Satzung angemessen.
Top 9
Vergütung des Aufsichtsrats
Ablehnung.
Begründung:
Eine Anhebung der Aufsichtsratsbezüge erscheint im bisherigen Stadium der
Gesellschaft nicht angemessen. Eine solche könnte erfolgen, wenn die
Gesellschaft nachgewiesen hat, dass die eingesetzte Technologie auch zur
Marktreife von Medikamenten führen kann und sich die Gesellschaft in die
nächste Entwicklungsphase begibt. Der aktuelle Zeitpunkt erscheint jedoch
unangemessen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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