Hauptversammlung der adidas Group AG am 06.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des
gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die adidas AG und des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ihre Ausschüttungspolitik geändert. Sie
möchte nunmehr 20 bis 40% des Konzerngewinns ausschütten. Die SdK fordert
zwar grundsätzlich eine Ausschüttungsquote zwischen 40 und 60%, doch wird
dem Beschlussvorschlag dennoch zugestimmt, weil es nachvollziehbar ist, dass
die Gesellschaft angesichts der aktuellen Unsicherheiten am Kapitalmarkt
Liquidität erhalten möchte.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im letzten Jahr angesichts der Umstände gute
Arbeit geleistet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: An der Arbeit des Aufsichtsrats ist nichts auszusetzen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Vorstandsvergütung erscheint aus Sicht der SdK angemessen.
Insbesondere ist der Vorstand hinreichend langfristig incentiviert. Auch das
absolute Niveau der Vorstandsvergütung erscheint angemessen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der §§ 19 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 4
(Einberufungs- und Anmeldefrist; Teilnahme an der Hauptversammlung) der
Satzung; Aufhebung von § 19 Abs. 4 sowie Ergänzung von § 21 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um einen unproblematischen Beschlussvorschlag, der durch
gesetzliche Änderungen notwendig wird.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs.
4 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich de facto um einen
\"Verlängerungsbeschluss\". Das alte Genehmigte Kapital, das nur noch bis
Mitte des Jahres genutzt werden kann, wird durch ein neues ersetzt. Das
Bezugsrecht kann nur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen werden,
also nur für 10% des Grundkapitals, wenn die Kapitalerhöhung zu einem Kurs
erfolgt, der den aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5
der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 5 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Dieses bedingte Kapital wird nicht mehr benötigt.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6
der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 6 der Satzung
Zustimmung
Begründung: siehe Begründung zu TOP 8
TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von
Options- und/oder Wandelanleihen vom 11. Mai 2006 sowie des bedingten
Kapitals in Höhe von EUR 20.000.000 (Bedingtes Kapital 2006) nebst Aufhebung
von § 4 Abs. 7 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hierbei auch
de facto um eine \"Verlängerung\" eines bestehenden Beschlusses, der lediglich
in der Höhe des bedingten Kapital differiert (bisher 20 Mio. Euro nunmehr 36
Mio. Euro). Man wird sich hier fragen können, wieso man einen solchen
Vorratsbeschluss benötigt, wenn man in den letzten Jahren schon nicht von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Andererseits ist es aber so, dass
die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht erhalten und es gerade in der
aktuellen Zeit für Unternehmen notwendig sein kann, sich kurzfristig Kapital
zu beschaffen.
TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur
Einziehung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und
Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Zustimmung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Nichtsdestotrotz ist die Gesellschaft in der Lage von dem Beschluss Gebrauch zu machen und hat dies in der Vergangenheit maßvoll getan.
TOP 12
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten
im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten für den Aktienrückkauf
grundsätzlich ab.
TOP 13
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und
entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von
Hauptversammlungsbeschlüssen
Zustimmung
Begründung: Angesichts der Tatsache, dass
Namensaktien nunmehr auch in der Abwicklung letztlich Inhaberaktien
gleichgestellt sind, wird die Gesellschaft nicht mit hohen Kosten belastet.
Zudem ist es so, dass die Namensaktie der Gesellschaft eine leichtere
Kommunikation mit ihren Aktionären ermöglicht.
TOP 14
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von KPMG bestehen keine Bedenken.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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