Hauptversammlung der Vossloh AG am 19.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Die Dividendenkontinuität wird mit 2,00 Euro fortgesetzt. Bei einem Konzern-Ergebnis von 6,57 Euro je Aktie kommen 30,4 Prozent zur Ausschüttung. In Anbetracht dessen, dass Vossloh neben der gezielten organischen Entwicklung vor allem durch Akquisitionen wachsen will, kann die vorgesehene Verwendung des Bilanzgewinns akzeptiert werden.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Trotz der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist es dem Vorstand gelungen, die selbst gesteckten Ziele für Kapitalrendite und Profitabilität zu übertreffen. Der Konzernüberschuss ging allerdings um 5,1% und der Umsatz um 3,2% zurück. Der Vorstand hat die Weichen für die Zukunft neu gestellt: Das neue Geschäftsfeld „Rail Services“ ist durch Zukauf ermöglicht worden.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat die erfolgsorientierte Arbeit des Vorstands unterstützend begleitet und mit kritischem Engagement dazu beigetragen, dass das Unternehmen mit seiner Produktpalette die Marktführerschaft im Inland ungefährdet innehalten und die Position auf internationalen Märkten weiter festigen konnte
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl der BDO, Essen, zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder
Noch offen
Begründung:
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass die Prüfung und Überarbeitung des Vergütungssystems noch andauert und daher noch kein Beschluss gefasst werden kann. Die angebotene Gelegenheit, zum bestehenden Vergütungssystem Stellung zu beziehen, wird die SdK wahrnehmen. Zum Beispiel ist beim variablen Teil der Vergütung in Zukunft die Bezifferung der Höhe des Caps erforderlich.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung:
Der Rückkauf eigener Aktien ist zum allgemeinen Standard geworden, weil er u.a. ein positives Signal von Stärke setzt. Es handelt sich um Erneuerung eines Beschlusses aus dem Vorjahr. Die Gesellschaft ist gut kapitalisiert und hat bisher bei gleichlautenden Beschlüssen die gesetzlichen Bestimmungen und besonders die Rechte der Aktionäre beachtet.
Allerdings sollte nach Ansicht der SdK bei überschüssiger Liquidität eine Bonus-Dividende dem Rückkauf eigener Aktien vorgezogen werden.
TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Wandelanleihen sind primär bis zur Entscheidung über die Wandlung reines Fremdkapital, das den Handlungsspielraum der Gesellschaft sinnvoll erweitert. In der Darlegung des Sachverhalts wird erkennbar, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.
TOP 9
Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen berücksichtigen die Bestimmungen des neuen Aktionärsrichtliniengesetzes (ARUG).
TOP 10
Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Vossloh Rail Services GmbH und der Vossloh Aktiengesellschaft
Zustimmung
Begründung: Zur Optimierung unternehmerischer Arbeit im Konzern ist der Vertrag zu begrüßen. Er ist nicht zum Nachteil der Anleger.
TOP 11
Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Vosloh Locomotives GmbH
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagene Vertragsänderung ist durch die geänderte Gesetzeslage nötig geworden. Die Zustimmung erfolgt unter anderem auch deshalb, weil die Vossloh Locomotives GmbH eine 100%ige Tochtergesellschaft ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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