Hauptversammlung der Villeroy & Boch AG am 12.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat bereits 2008 der sich abzeichnenden Verschlechterung der Umsatz- und Ertragslage durch entsprechende Maßnahmen Rechnung getragen und will für 2010 operativ schwarze Zahlen schreiben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Aktivitäten des Vorstands zur Anpassung an die verschlechterte wirtschaftliche und finanzielle Situation umfassend unterstützt. Ausserdem hat er ihn angemessen überwacht.
TOP 4
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Wahl eines weiteren Familien-Mitglieds in den AR wird zugestimmt. Es unterstreicht, wie stark die Familie hinter dem Unternehmen steht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Vorzugsaktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener VZ-Aktien ist eine Verlängerung des Mandats vom Vorjahr und wird auf 5 Jahre befristet. Hiergegen bestehen keine Bedenken, sie ist sachgerecht.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die geplanten Satzungsänderungen aufgrund des ARUG sind sinnvoll und berühren nicht wesentliche Rechte der Aktionäre.
TOP 7
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die im 2. Jahr mit dem Prüfungsmandat bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat erfolgreich gearbeitet.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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