Hauptversammlung der National-Bank AG am 04.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung:
Es werden ca. 2/3 des Bilanzgewinnes an die Aktionäre ausgeschüttet. Damit ist die Vorgabe der SdK e.V. mehr als erfüllt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat es trotz schwierigen Umfeldes geschafft, die Bank mit einem klassischen Bankgeschäftsmodell profitabel aufzustellen. Er hat es weitestgehend geschafft, die Bank aus Geschäften mit sog. toxischen Papieren herauszuhalten
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 3
TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen erfassen die Einladebedingungen sowie sonstige Änderungen nach dem ARUG. Diese gewährte Möglichkeit sollte daher genutzt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Es besteht ein Bedarf am Erwerb eigener Aktien zum Handel mit Aktionären, da die Gesellschaft nicht börsennotiert ist. Andernfalls bestünde keine Möglichkeit der Aktionäre die Aktien auch zu veräußern. Dieser Handel wird durch die Bank gewährleistet.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es wird sowohl Kontinuität wie auch Kompetenzzuwachs von den zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zu erwarten sein. Herr Lindlar war Vorstandsvorsitzender des Prüfungsverbandes Deutscher Banken. Hiervon kann die Gesellschaft profitieren.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es sind keine negativen Gesichtspunkte gegenüber den Prüfern bekannt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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