Hauptversammlung der Deutz AG am 06.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für die DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2009 und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat durch das Maßnahmeprogramm zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung frühzeitig richtige Maßnahmen eingeleitet. Hierdurch ist der Umsatz zum Vorjahr um lediglich etwas mehr 1/3 zurückgegangen, obwohl sich der Motorenabsatz aufgrund der Wirtschaftskrise mehr als halbiert hat.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: sieh TOP 2
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Es bestehen keine Bedenken gegen Deloitte Touche
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den Kandidaten. Negative Gesichtspunkte sind hier nicht bekannt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der Deutz Abgastechnik GmbH, Köln (früher:
gatus 250. GmbH, Berlin) vom 16. Dezember 2009
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft ist ohne hin 100% Tochtergesellschaft, so dass ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag nur formeller Natur ist, aber steuerrechtliche Vorteile bietet.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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