Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 27.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Generali Deutschland
Holding AG für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 nebst
Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und
Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Hier muss zwischen Konzernabschluss und Jahresabschluss der Holding differenziert werden. Im Konzernabschluss liegt die Ausschüttungsquote bei 45,7 %; in der Holding bei ca. 50%. Vom Vorstand wird eine Quote von 50% und mehr angestrebt. Ferner muss bei der Versicherungsgesellschaft berücksichtigt werden, dass Solvency Regelungen zu beachten sind und gewisse Rücklagen für schlechte Jahre zu bilden sind, damit die Ausschüttung dann trotzdem hoch erfolgen kann, ohne eine Bestandsgefährdung zu riskieren
TOP 3
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein gegenüber dem Vorjahr erheblich verbessertes Ergebnis erwirtschaftet, obwohl die Wirtschaftslage in 2009 allgemein kritisch und schwierig war.
b) Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 3 a)
TOP 4
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in der Vergangenheit immer sehr zurückhaltend davon Gebrauch gemacht. Damit bestehen gegen diesen Beschluss keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 3 der Satzung
(Teilnahme an der Hauptversammlung)
Zustimmung
Begründung: Hiermit werden die Vorgaben des ARUG erfüllt. Diese sind grundsätzlich als Vereinfachungen der Ladungen zu begrüßen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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