Hauptversammlung der Dyckerhoff AG am 11.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit den Lageberichten für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Die Dividendenermäßigung trägt der deutlich gesunkenen Umsatz-, Ertrags- sowie wirtschaftliche Risikosituation Rechnung. Mit knapp 40% Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss liegt der Dividendenvorschlag in der von der SdK geforderten Auskehrungsspanne.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand wurde durch den starken Umsatz- und Ergebniseinbruch in Osteuropa, vor allem in Russland und der Ukraine, überrascht. Er hat jedoch durch Kostensenkung, verminderte Investitionen sowie Effizienzsteigerungen und Preiserhöhungen in Westeuropa gegensteuern können.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Geschäftspolitik des Vorstands unterstützt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten während des Geschäftsjahrs 2010
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung und das Ergebnis kostenangemessen vorgenommen.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat die hinsichtlich der Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen seitens des Gesetzgebers erlassenen Vorschriften in ihre Satzung aufgenommen. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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