Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.10



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Hauptversammlung der LEONI AG am 06.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise haben die Leoni AG hart getroffen. Aufgrund eines Konzernjahresfehlbetrages von € 138 Mio infolge des spürbaren Umsatzrückganges ist dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, in diesem Jahr keine Dividende auszuschütten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Dem schnellen und entschlossenen Gegensteuern des Vorstandes ist es zu verdanken, dass die Verluste im Geschäftsjahr 2009 nicht noch höher ausfielen. Der teilweise massive Umsatzeinbruch bei dem zu 70% von der Automobilindustrie abhängigen Unternehmen ist nicht dem Vorstand anzulasten. Die deutlich verbesserten Ergebnisse der letzten Monate zeigen, dass die Leoni AG dank der vom Vorstand umgesetzten gestrafften Kostenstrukturen, verbesserter Prozesse und optimierter Produktionsnetzwerke gut für die Zukunft gerüstet ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht ist informativ und erscheint vollständig. Es wird der Eindruck gewonnen, dass der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgefüllt hat und den Vorstand bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben beraten und unterstützt hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen Abschlussprüfungsgesellschaft sprechen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Durch ein geschicktes Handeln des Vorstandes wurden die im Jahr 2008 erworbenen eigenen Aktien im Oktober 2009 gewinnbringend wieder veräußert. Damit konnte für das Unternehmen die notwendige Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Reduzierung der Nettofinanzverschuldung erreicht werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass der Vorstand auch in Zukunft sehr gewissenhaft von einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch machen wird.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung eines bedingten Kapitals I sowie die Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kann zugestimmt werden, da diese geeignet sind, das Wachstum zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens zu verbessern.

TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Das im Geschäftsbericht ausführlich dargelegte Vergütungssystem bewahrt eine angemessene Balance zwischen Leistung und Vergütung. Es entspricht mit seinen Komponenten den neuen gesetzlichen Anforderungen.

TOP 9
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) ist sinnvoll und sachlich geboten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.