Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.10



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Hauptversammlung der Bayer AG

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2009 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt. Die Dividende bleibt auf unverändertem Niveau. Ausgeschüttet wird der komplette Bilanzgewinns.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr unter den gegebenen Umständen ein gutes Ergebnis erzielt.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, die Entlastung zu verweigern.

TOP 4
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Dem Vorschlag wird nicht zugestimmt. Die Vorstandsverträge sehen aktuell noch Regeln vor, die von der SdK nicht akzeptiert werden. So z.B. die Klauseln für das Ausscheiden von Vorständen. Hier ist bspw. vorgesehen, dass im Falle der Nichtverlängerung von Vorstandsverträgen der Vorstand bis zum 60 Monate lange 80% seiner letzten monatlichen Festvergütung erhält. Hierfür besteht keinerlei nachvollziehbarer Grund. Daneben sind in Altverträgen zudem auch noch Change-of-Control-Klauseln enthalten. Diese werden von der SdK grundsätzlich abgelehnt.

TOP 5
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung (Grundkapital)

Ablehnung
Begründung: Aufgrund negativer Erfahrungen mit Vorratsbeschlüssen zur Kapitalerhöhung steht die SdK diesen bereits bei Vorhandensein eines Bezugsrechts aller Aktionäre skeptisch gegenüber (Berichterstattung, Beschlussfassung über den konkreten Einzelfall, Verwendung nicht bezogener Aktien). Darüber hinaus lehnt die SdK entsprechende Ermächtigungen mit Bezugsrechtsausschluss oberhalb der zu akzeptierenden 10%-Grenze und für umfangreiche Sacheinlagen in der Regel ab. Letztere sollten im Wege einer außerordentlichen Hauptversammlung durchgeführt werden. Aus Perspektive der SdK müssen außerdem die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 in einem Sachzusammenhang und nicht isoliert gesehen werden.

TOP 6
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung (Grundkapital)

Ablehnung
Begründung: siehe TOP 5

TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalia und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: siehe TOP 5

TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines sonstigen Andienungsrechts

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hierbei um einen Standardbeschluss.

TOP 9
Satzungsanpassungen in den §§ 14, 15 und 16 an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hier um einen Beschluss, der durch gesetzliche Änderungen notwendig wurde.

TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.