Hauptversammlung der Solar Millennium AG am 06.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008/2009
zum 31.10.2009 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird die SdK nicht zustimmen, da hier nicht einmal der Ansatz einer geringen Dividendenausschüttung vorgeschlagen wird. Wenngleich der negative Cash Flow nicht unbemerkt bleiben darf und das weitere Wachstum sicherlich kapitalintensiv sein wird, kann nicht von einer auf Dauer unverzinslichen Kapitalbereitstellung der Aktionäre ausgegangen werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009
Derzeit keine endgültige Beurteilung
Begründung: Auf Grund der Unruhen der letzten Wochen ist derzeit keine endgültige Beurteilung möglich. Eine Entscheidung wird nach erfolgter Diskussion auf der Hauptversammlung erfolgen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Presseberichte eher eine Medienkampagne waren. Die sachlichen Fragen werden auf der Hauptversammlung zu klären sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009
Derzeit keine endgültige Beurteilung
Begründung: analog Top 3
TOP 5
Beschlussfassung über die Sitzungsgelder und die jährliche feste Vergütung
für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 18 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK hält die vorgeschlagene Erhöhung für nicht angemessen und wird dies sowie insbesondere die aus unserer Sicht recht hohe Anzahl von AR-Sitzungen auf der HV hinterfragen.
TOP 6
Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken, Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer zu bestellen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Das ARUG gewährt gewisse Erleichterungen hinsichtlich Einberufungsfristen, Anmeldungen, Nachweis des Anteilsbesitzes, Stimmrechtsvollmachten und Übertragung von Hauptversammlungen. Die Gesellschaft macht hiervon durch Satzungsänderungen Gebrauch. Dagegen ist nichts einzuwenden, weil damit letztendlich ein einfacheres Umgehen mit Ladungen zu Hauptversammlungen ermöglicht wird. Dies ist zu begrüßen, da die Regelungen zur Ladungen etc. sich nach wie vor als schwer handhabbar erwiesen haben.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung des Aktienoptionsplanes 2009 und
Anpassung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit der Änderung des Aktienoptionsplanes, da eine eventuelle Verwässerung alle Aktionäre betreffen würde.
TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss des
Andienungsrechts gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung auch
unter Bezugsrechtsausschluss einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung
erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der
bestehenden Erwerbsermächtigung
Ablehnung
Begründung: Der Verwaltungsvorschlag scheint aus Sicht der SdK unbegründet. Auf der einen Seite verzichtet die Gesellschaft auf eine Ausschüttung u. a. um liquide Mittel für das weitere Wachstum zu schaffen, zum anderen beabsichtigt die Gesellschaft mit diesem Top mit den liquiden Mitteln eigene Aktien zurückzukaufen. Hier fehlt es an einer klaren Strategie, auch wenn totale Handlungsfreiheiten einem Vorstand durchaus angenehm erscheinen. Besser wäre es, eine klare Begründung für einen Rückkauf von Aktien zu erklären.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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