Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.10



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Hauptversammlung der IVG Immobilen AG am 20.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2009 abgelaufene Geschäftsjahr 2009, des Lageberichts der IVG Immobilien AG und des Konzerns für das am 31. Dezember 2009 abgelaufene Geschäftsjahr 2009 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die Führung des IVG-Konzernes in Geschäftsjahr 2009 war nicht von der Art und Weise, der man hätte zustimmen können. 480 Mio € Eigenkapitalvernichtung in der AG und 126 Mio € im Konzern, und kaum Aussichten auf baldige Besserung sind nicht akzeptierbar. Dazu kommen die bekannten Probleme mit der Fremdfinanzierung von 80% der Bilanzsumme.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Gleiche Gründe wie unter TOP 2. Des weiteren scheint der Aufsichtsrat es versäumt zu haben, rechtzeitig einen fähigen Vorstand zu berufen und gegen die 2009 ausgeschiedenen Manager Regressansprüche prüfen zu lassen.

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es sollte Einzelabstimmung erfolgen, da die Wiederwahl des bisherigen AR-Vorsitzenden nicht tragbar ist; den drei weiteren Kandidaten kann hingegen zugestimmt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Da dieses System zu ähnlich hohen Vorstandsvergütungen führt wie das bisherige, ist dieses System aus der Sicht und den Interessen der Aktionäre abzulehnen. Die Vorstandsgesamtvergütungen sind zu hoch im Vergleich zum Ertrag und die Dividenden, welche der Vorstand für die Aktionäre in den letzten Jahren erwirtschaftet hat. Das Vergütungselement \"Performance Cash Pläne\" ist abzulehnen, da dieses den Vorstand erneut zu spekulativen Investments und Wertansätzen verleiten kann.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung von § 3 Abs. 3 der Satzung

Enthaltung
Begründung: Obwohl die Gesellschaft dringend frisches Kapital braucht, könnte diesem Punkt nur dann zugestimmt werden, wenn ein Bezugsrecht für die Aktionäre vorgesehen wird.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines bedingten Kapitals und Ergänzung von § 3 der Satzung

Enthaltung
Begründung: Obwohl die Gesellschaft dringend zusätzliche Finanzierungsmittel braucht, könnte diesem Punkt nur dann zugestimmt werden, wenn ein Bezugsrecht für die Aktionäre vorgesehen wird.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung

Ablehnung
Begründung: Angesichts der Eigenkapitalschwäche der Gesellschaft ist ein Aktienrückkauf abzulehnen. Eine solche Ermächtigung sollte erst dann wieder zur Abstimmung gestellt werden, wenn es der Gesellschaft finanziell besser geht. Illusionäre Vorratsbeschlüsse, weil man das schon immer so gemacht hat, gehören nicht auf eine Tagesordnung der jährlichen Hauptversammlung.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 2 der Satzung)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hier um eine wünschenswerte sprachliche Verbesserung und Präzisierung des Unternehmenszwecks.

TOP 10
Beschlussfassung über eine Änderung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat - Änderung von § 16 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Ein solch kompliziertes, langwieriges und umständliches Vergütungssystem für Aufsichtsräte gibt es bei kaum einer anderen deutschen AG. Das System der Aufsichtsratsentschädigung sollte einfach sein und aus einem Festbetrag sowie einem Bezug zur gezahlten Dividende stehen. Nur dann hat der AR auch die Interessen der Aktionäre im Auge.

TOP 11
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagen Anpassungen entsprechen der Ordnung.

TOP 12
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2010

Ablehnung
Begründung: Der Abschlussprüfer hat schon die vorherigen Jahresabschlüsse mit zum Teil überhöhten Wertansätzen für gut befunden. Die Gesellschaft sollte deshalb den Abschlussprüfer wechseln.

TOP 13
Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG Bestellung eines Sonderprüfers zur Aufklärung von Pflichtverletzungen der Aufsichtsratsmitglieder Matthias Graf von Krockow und Detlef Bierbaum im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften zwischen der Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A. oder mit dieser verbundenen Unternehmen auf der einen Seite und der Gesellschaft oder mit dieser verbundenen Unternehmen auf der anderen Seite

Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt eine solche Sonderprüfung aus den im Antrag zu TOP 13 genannten Gründen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.