Hauptversammlung der Biotest AG am 06.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Angesichts der anstehenden Projekte (z.B. Entwicklung der monoklonalen Antikörper) ist die äußerst magere Ausschüttungsquote von unter
20% gerade noch vertretbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Biotest hat 2009 ein sehr ordentliches operatives Ergebnis erzielt, der leichte Rückgang des Gewinns pro Aktie ist allein auf die höhere Steuerbelastung zurückzuführen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es gibt derzeit keine Erkenntnisse, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Die KPMG prüft seit mehr als 10 Jahren; ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft ist überfällig.
TOP 6
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde; neue Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Zustimmung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien ist ein geeignetes Mittel um gegebenenfalls nicht mehr benötigtes Kapital an die Anteilseigner zurückzugeben.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um Anpassungen an das neue Gesetz ARUG.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Vorzugsaktien mit Bezugsrecht der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Biotest verfügt über eine Eigenkapitalquote von 42%, ist also sehr gut finanziert. Sollte wirklich langfristiger Finanzierungsbedarf bestehen, sollte dieser über die Ausgabe von Stammaktien gedeckt werden, nicht über Vorzüge.
TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Vorzugsaktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 8
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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