Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.10



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Hauptversammlung der EOP Biodiesel AG am 03.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die EOP Biodiesel Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

2 a)
Den aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herren Sven Schön und Prof. Dr. Karl-Wilhelm Giersberg wird keine Entlastung für das Geschäftsjahr 2008/2009 erteilt.

Zustimmung
Begründung: Nach wie vor liegen uns unzureichende Informationen über die vermuteten Pflichtverletzungen vor. Diese können deshalb zur Zeit nicht beurteilt werden. Insgesamt erscheint aber relativ klar, dass die beiden Vorstände durch fahrlässige Fehlentscheidungen die Gesellschaft in eine existenzbedrohende Lage gebracht haben. Die Nichtentlastung ist deshalb durchaus berechtigt.

2 b)
Dem weiteren Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2008/2009, Herrn Bengt Korupp, wird Entlastung erteilt.

Enthaltung
Begründung: Aufgrund der unzureichenden Informationen ist eine Entscheidung über die Entlastung nicht möglich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Auch für diesen TOP liegen zur Zeit nur unzureichende Informationen vor. Die Pflichtverletzungen können deshalb nicht beurteilt werden. Allerdings scheint es schon eine mangelnde Aufsicht über den Vorstand gegeben zu haben, die eine Nichtentlastung rechtfertigen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Zur Zeit ist noch nichts bekannt, was gegen die Wahl spricht.

TOP 5
Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Zum Zwecke der Rekapitalisierung der überschuldeten Gesellschaft ist aus Sicht der SdK eine Kapitalerhöhung notwendig. Wie diese angesichts des Bilanzbildes und der vorgeschlagenen Herabsetzung im Verhältnis von 3:1 sichergestellt werden kann, ist aus Sicht der SdK aktuell nicht nachvollziehbar und wird vom Vorstand auf der Hauptversammlung zu erläutern sein. Mit Blick auf den derzeitigen Börsenkurs würde auch eine Herabsetzung im Verhältnis von 2:1 genügen, wenngleich die SdK nicht vollumfänglich beurteilen kann, ob dieses ausreicht.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.