Hauptversammlung der METRO Group AG am 05.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses und der Lageberichte für die METRO AG und den
Metro-Konzern für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten
Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), dem erläuternden Bericht des
Vorstands zur Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll-
und Risikomanagementsystems (§ 289 Abs. 5 HGB) sowie Verwendung des
Bilanzgewinns. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Trotz der mit 18% niedrigen Eigenkapitalquote kann dem Gewinnverwendungsvorschlag aufgrund der gestiegenen Gewinnerwartungen für 2010 und aus Gründen der Dividendenkontinuität zugestimmt werden.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
In dem weiter bestehenden schwierigen Marktumfeld ist es dem Vorstand gelungen, Umsatz und Ergebnis im Branchenvergleich zu behaupten. Mit dem im letzten Geschäftsjahr eingeleiteten Kostensenkungsprogramm hat der Vorstand auf die Finanzsituation des Unternehmens zukunftweisend reagiert. Der Umsatzrückgang konnte damit auf 3,6 Prozent begrenzt werden. Der seit Jahren betriebene Umbau der Metro AG scheint langsam Früchte zu tragen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat die vom Vorstand beschlossenen Umbau- und Sparmaßnahmen zur Überwindung der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise mitgetragen und beratend unterstützt.
Die Modifizierung der Vorstandsvergütung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.
Wünschenswert ist aus Sicht der SdK allerdings ein vollständiger und ausführlicher Vergütungsbericht, der auch die genaue Höhe des Cap sowie die genaue Nennung aller Größen zur Berechnung der variablen Vergütung enthält.
TOP 4
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung:
Die Modifizierung der Vorstandsvergütung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Wesentlichen umgesetzt. Das Vergütungssystem enthält die 3 Komponenten Fixentgelt, variabler Vergütungsanteil für das abgelaufene Geschäftsjahr und aktienbasierte langfristige Komponente. Höhe und Struktur der Vergütung scheinen angemessen und flexibel gewählt. Wünschenswert ist aus Sicht der SdK allerdings ein vollständiger und ausführlicher Vergütungsbericht, der auch die genaue Höhe des Cap sowie die genaue Nennung aller Größen zur Berechnung der variablen Vergütung enthält.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des
Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2010
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl von KPMG bestehen keine Bedenken, neben dem Honorar für die Abschlussprüfung (12 Mio.) wurden lediglich weitere Leistungen über 5 Mio. EUR in Anspruch genommen, so dass Gefälligkeitsprüfungen als wenig wahrscheinlich erscheinen.
TOP 6
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat – Herr Prof. Dr. Jürgen Kluge
Zustimmung
Begründung:
Dr. Kluge ersetzt den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Franz Haniel. Dr. Kluge ist Vorstand des Großaktionärs, der Haniel & Cie GmbH. Der Einfluss des Großaktionärs auf die Metro AG bleibt damit unverändert groß.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Grundsätzlich zieht die SdK eine Bardividende einem Rückkauf eigener Aktien vor. Auch der Stärkung der EK-Position dient diese Ermächtigung aufgrund der beabsichtigten Verwendungen nicht.
TOP 8
Aufhebung der Ermächtigung I und der Ermächtigung II zur Ausgabe von
Options- oder Wandelschuldverschreibungen; Schaffung einer neuen
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen und
zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder
Wandelschuldverschreibungen; Neufassung von § 4 Abs. 8 der Satzung
(bedingtes Kapital I); Aufhebung von § 4 Abs. 12 der Satzung (bedingtes
Kapital II)
Zustimmung
Begründung:
Wandelanleihen sind primär bis zur Entscheidung über die Wandlung reines Fremd-kapital und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Bezugsrecht nur für Spitzenbeträge und ansonsten bis zu 10% ausgeschlossen ist, stellt dieses Finanzierungsinstrument eine sinnvolle Erweiterung des Handlungsspielraumes der Gesellschaft dar.
TOP 9
Einfügung eines neuen § 13 Abs. 3 Satz 3 der Satzung (Vergütung des
Aufsichtsrats – Ausschüsse)
Zustimmung
Begründung:
Dieser Regelung wird ausdrücklich zugestimmt, da die Vergütung der Aufsichtsräte sich somit mehr an dem tatsächlichen Arbeitsaufwand orientiert.
TOP 10
Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung und von § 16 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2
Satz 3 der Satzung (Fristen, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis des
Anteilsbesitzes)
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen folgen den aktuellen Gesetzesänderungen des ARUG und vereinheitlichen die Regelungen hinsichtlich der Einladung zur Hauptversammlung und sind somit begrüßenswert.
TOP 11
Änderung von § 18 Abs. 2 der Satzung (Stimmrechtsvollmachten)
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen folgen den aktuellen Gesetzesänderungen des ARUG, erleichtern den Aktionären u.a. die Stimmabgabe und sind somit begrüßenswert.
TOP 12
Änderung von § 16 Abs. 3 der Satzung und von § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung
(Teilnahme im Wege elektronischer Kommunikation)
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen folgen den aktuellen Gesetzesänderungen des ARUG, erleichtern den Aktionären u.a. die Stimmabgabe und sind somit begrüßenswert.
TOP 13
Einfügung eines neuen § 18 Abs. 3 der Satzung (Briefwahl)
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen folgen den aktuellen Gesetzesänderungen des ARUG, erleichtern den Aktionären u.a. die Stimmabgabe und sind somit begrüßenswert.
TOP 14
Änderung von § 8 Abs. 1 der Satzung (Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und
des Stellvertreters)
Zustimmung
Begründung:
Die Vereinheitlichung der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters erscheint sinnvoll und zweckmäßig.
TOP 15
Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 2 der Satzung (Willenserklärungen)
Zustimmung
Begründung:
Durch Gesetzesänderungen des MoMiG ist dieser Satz sinnlos geworden und gehört gestrichen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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