Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.10



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Hauptversammlung der UZIN UTZ AG am 11. Mai 2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, der Lageberichte der Uzin Utz AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2009

Zustimmung.
Begründung: Die Dividendenausschüttung ist mit 38 % des Jahresüberschusses auch in Anbetracht der in 2010 vorgesehenen Investitionen angemessen und nicht zu beanstanden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen souverän durch ein weltwirtschaftlich gesehen schwieriges Jahr geführt, die Effizienz weiter gesteigert und ein mehr als erfreuliches Jahresergebnis erzielt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion offensichtlich angemessen ausgeübt. Ausführlicher, detaillierter Bericht, der neben 5 abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen eine intensive und zielgerichtete Kontrolle widerspiegelt. Die Änderung der Vorstandsverträge hinsichtlich mehrjähriger Bemessungsgrundlage bei den variablen Bezügen wird hinterfragt.

TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Zustimmung.
Begründung: Wenn auch ein nunmehr möglicher Vorratsbeschluss für einen unverhältnismäßig langen und nicht überschaubaren Zeitraum von 5 Jahren zu genehmigen ist, ist hier in Anbetracht der in der Vergangenheit konservativen und nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommenen Ermächtigung eine Zustimmung dennoch gerechtfertigt, zumal auch der im Besitz befindliche Anteil an eigenen Aktien im abgelaufenen Geschäftsjahr lediglich um insgesamt 3.150 Aktien auf nunmehr 15.194 Aktien angewachsen ist.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Die ECOVIS WP-Treuhand GmbH prüft das Unternehmen seit 2005, neben dem Honorar für die Abschlussprüfung von 112 TEUR wurden lediglich 20 TEUR für steuerliche und sonstige Beratungsleistungen von ECOVIS in Anspruch genommen. Ein Prüfungsverantwortlicher hat in 2009 gewechselt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.