Hauptversammlung d er DÜRR AG am 30.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009, sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4
und 5, § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn in der AG beträgt zwar 42 Mio. €, allerdings ist das Konzernergebnis minus 26 Mio. €. Daher ist vertretbar, keine Dividende auszuschütten.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Nettofinanzverschuldung stark zurückgefahren. Auch im Hinblick auf die Finanz- und Wirtschaftkrise ist die Gesellschaft stabil. Die Kreditlinien sind kaum ausgenutzt. Das Unternehmen ist gut aufgestellt für die Zukunft.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im gebotenen Umfang beraten und überwacht.
Die Gesellschaft ist stabil durch die Finanz- und Wirtschaftskrise im letzten Geschäftsjahr gekommen.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich geht eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre dem Rückkauf eigener Aktien vor. Da keine Dividende ausgeschüttet wird (siehe TOP 2), ist die Basis für einen Rückkauf nicht gegeben.
TOP 7
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten,
Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente,
Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital) und Aufhebung
des bisherigen Bedingten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Wandelschuldverschreibungen und Optionsschuldverschreibungen verwässern den Aktienanteil bei Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich ist nach § 100 Abs. 5 AktG darauf zu achten, dass mindestens ein unabhängiger Finanzexperte im Aufsichtsrat vorhanden ist. Nach Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auch auf Diversity zu achten.
Beide vorgeschlagene Kandidaten haben sicherlich die fachliche Kompetenz für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Weitere Aufsichtsratsmandate in nennenswertem Umfang sind nicht gegeben.
TOP 9
Änderung des § 16 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um Satzungsänderungen aufgrund des Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG). Sie sind sachlich geboten.
TOP 10
Satzungsänderung zur Redezeitbeschränkung
Ablehnung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um die Umsetzung des BGH-Urteils zur Redezeitbeschränkung. Als Aktionärsrechtevertreter ist dies generell nicht hinnehmbar, wobei im Einzelfall eine Regelung sinnvoll ist. Allerdings kann dies auch nach seitheriger Rechtslage durch den Versammlungsleiter vorgenommen werden. Deshalb ist die Satzungsänderung nicht erforderlich.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt werden
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