Hauptversammlung der Audi AG am 20.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der AUDI AG und des Audi
Konzerns sowie der Lageberichte der AUDI AG und des Audi Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289
Absatz 4 und 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2009 mit
dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Noch offen.
Begründung: AUDI hat zwar in Anbetracht der für die Automobilindustrie besonders schwierigen weltwirtschaftlichen Situation ein hervorragendes Geschäftsjahr hinter sich gebracht und ein bemerkenswertes Ergebnis erwirtschaftet, auch angemessene Boni werden entsprechend – zu Recht – gezahlt, die Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre bemisst sich aber weiterhin an der Dividende von VW – die ein dickes Minus eingefahren haben. Eine entsprechende Anpassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erfolgt dennoch nicht. Die Entlastung wird von der Zusage auf Änderung abhängig gemacht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Noch offen.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen Pflichten in 4 Sitzungen nachgekommen, die Modifizierung der Vorstandsvergütung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt, siehe TOP 6. Eine Änderung bzw. Anpassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist aber nach wie vor offen, siehe TOP 2.
TOP 4
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Gegen die Wahl der am 19.11.2009 gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das „Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie“
Zustimmung.
Begründung: Hier handelt es sich um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (ARUG) hinsichtlich der Teilnahme an der HV.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Zustimmung.
Begründung: Das vom Aufsichtsrat mit Wirkung vom 22. Februar 2010 geänderte System zur künftigen Vergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des DCGK, die Berechnung der variablen Vergütung wird sich stufenweise auf einen Zeitraum von vier vorausgegangenen Jahren beziehen. Ein CAP bei rückläufigem Geschäft ist darin beinhaltet.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2010
Zustimmung.
Begründung: Gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers bestehen keine Bedenken, neben dem Honorar für die Abschlussprüfung ( 851 TEUR) wurden lediglich weitere Leistungen über 185 T EUR in Anspruch genommen. Es wird jedoch empfohlen, nach nunmehr 3 Jahren zumindest einen der beiden Prüfungsverantwortlichen zu wechseln.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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