Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG am 29.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Bis auf den neu eingetretenen Vorstand \"Heß\" ist der Vorstand nicht zu entlasten. Die Segmentberichterstattung liest sich wie ein einziger Belastungsbericht, wobei die Belastungen maßgeblich auf Derivate und strukturierte Kreditportfolios zurückgehen. Das ausgewiesene EBT nimmt die Größenordnung des gezeichneten Kapitals an.
Die Rückbesinnung auf \"alte Tugenden\" der Bank (=Kernkompetenzen) ist durchaus zu begrüßen, reicht allerdings angesichts des desaströsen Ergebnisses nicht für eine Entlastung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Mit Ausnahme der Herren von Heydebreck, Steinmüller und Rosen, die erst im Laufe des Jahres 2009 in den Aufsichtsrat berufen worden sind, ist der AR nicht zu entlasten. Angesichts des schon zu TOP 2 dargestellten Befundes stellt sich die Frage, wo und wie Kontrolle ausgeübt worden ist. Angesichts der Fortwirkung der mangelhaften Kontrolle im Ergebnis des Geschäftsjahres 2009 ist eine Entlastung nicht angezeigt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010, Zwischenabschlüsse
Ablehnung
Begründung: Zum Umfang der gesetzlichen Prüfung nach §§ 316 ff. HGB gehört auch der Lagebericht. Es ist schon bezeichnend, dass die strukturellen Risiken, die dann ihren Ausbruch in der sog. Finanzmarktkrise gefunden haben, vor Ausbruch der Krise nicht einmal identifiziert worden sind.
Hinzu kommt, dass ca. 38% des Gesamthonorars des Abschlussprüfers mit der Gesellschaft aus anderen Bereichen als denen der Rechnungslegung stammt; befremdlich ist, dass ca. 1% aus Steuerberatungsleistungen entspringt.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen den Kandidaten Rosen bestehen aus Sicht der SdK keine Einwände, wobei davon ausgegangen wird, dass die Qualifikation des Kandidaten im Rahmen der HV dargestellt werden wird. Als vorteilhaft erscheint auch, dass der Kandidat Rosen nach dem Geschäftsbericht der Gesellschaft offenbar keine weiteren Kontroll-/Aufsichtsämter ausübt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG
Zustimmung
Begründung: Der Erwerb eigener Aktien aus Gründen des Eigenhandels ist für eine Geschäftsbank der Regelfall und nicht zu kritisieren.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung: Die SdK gibt - insbesondere nach Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen - der Bardividende den Vorzug; nach der Absicht der Verwaltung soll bis einschließlich 2012 auf Dividendenausschüttungen verzichtet werden, um die Kernkapitalquote zu stärken. Mit derartigen Anforderungen ist ein Rückkauf eigener Aktien nicht vereinbar, zumal eine individualisierte wirtschaftliche Begründung für den Vorratsbeschluss als solchen wie auch für die lange Laufzeit fehlt.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Ablehnung
Begründung: Zu TOP 8 lit. a), b) und d) kann die Zustimmung erteilt werden, da es sich insofern Anpassungen an gesetzliche Änderungen handelt.
Zu TOP 8 lit. c) ist die Zustimmung zu verweigern, da Erleichterungen des Nachweises der Bevollmächtigung auf die Stimmrechtsvertreter beschränkt werden kann. Ungeachtet dessen, dass eine derartige Differenzierung dem Gesetz nicht zu entnehmen und mithin die juristische Zulässigkeit zweifelhaft ist, führt diese Regelung auch zur Erhöhung der Attraktivität des gesellschaftseigenen Stimmrechtsvertreters. Eine derartige Diskriminierungsmöglichkeit anderer Bevollmächtigter ist nicht akzeptabel. Dieses führt zur Gesamtablehnung von TOP 8.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung:
Wandelanleihen sind primär bis zur Entscheidung über die Wandlung reines Fremdkapital und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Bezugsrecht nur für Spitzenbeträge und nicht generell ausgeschlossen ist, stellt dieses Finanzierungsinstrument eine sinnvolle Erweiterung des Handlungsspielraumes der Gesellschaft dar.
TOP 10
Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Zwar enthält das vorgestellte Vergütungssystem ausgesprochen gute Ansätze (Höchstbetrag, Bonus-Malus-System), jedoch bleibt es hinter den Erwartungen zurück. So fehlt neben der Bezifferung des Caps sowie einer generellen Gehaltsobergrenze eine Bestimmung darüber, bei welchen Indikationen eine Reduktion der Vergütung geprüft wird respektive vorgenommen wird. Für seltsam wird auch die Möglichkeit gehalten, Sonderboni zu gewähren. Es wird davon ausgegangen, dass alle Mitglieder des Vorstandes stets ihr Bestes geben, was nicht mehr steigerungsfähig ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
|